Autor Thema: Pflichtablieferungsverordnung  (Gelesen 2900 mal)

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gugu

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Pflichtablieferungsverordnung
« am: Mittwoch, 29. Oktober 2008 - 15:59:54 »
Hat schon mal jemand von der Pflichtablieferungsverordnung gehört / gelesen?

Abmahnungsverfahren und andere Unglücksbringer haben ja bekanntlich schon manchen Homepagebetreiber das Fürchten gelehrt und die Lust zum Selbermachen vertrieben. Aber diese Pflichtablieferungsverordnung ist der Gipfel!

Die Pflichtablieferungsverordnung  regelt "die Einschränkung der Ablieferungs- und Sammelpflicht, die Beschaffenheit der ablieferungs- pflichtigen Medienwerke, die Verfahren der Ablieferung und Voraussetzung und Verfahren bei der Gewährung von Zuschüssen. Grundlage für die Pflichtablieferungsverordnung ist die Verordnungsermächtigung des §20 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek aus dem Jahr 2006. Gegenstand der Pflichtablieferungsverordnung ist die Sammlung von Netzpublikationen ebenso wie die Sammlung körperlicher Medienwerke."

Gelesen mit weiteren Hinweisen bei www.pmix.de

wassolls

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Re: Pflichtablieferungsverordnung
« Antwort #1 am: Mittwoch, 29. Oktober 2008 - 16:03:30 »
Geil laola

Aber kannst du das auch übersetzen.

gugu

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Re: Pflichtablieferungsverordnung
« Antwort #2 am: Mittwoch, 29. Oktober 2008 - 16:32:30 »
Geil laola

Aber kannst du das auch übersetzen.

Nööö, der satz oben ist ja eher juristisch formuliert und von mir zitiert wie es auf pmix zitiert ist.
Worum es geht verstand ich nach Lesen des Artikels  ;D

Ich habe es deswegenhier reingesetzt, weil ich denke, dass es auch Björn und Co. interessieren dürfte.

Paul Schrader

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Re: Pflichtablieferungsverordnung
« Antwort #3 am: Mittwoch, 29. Oktober 2008 - 17:43:12 »
Bei heise.de steht das Ganze nochmal verständlich ohne Juristerei! ;)

Oder wer nicht lesen mag: Jeder Homepagebetreiber kann demnach dazu verdonnert werden, seine Homepage bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern. Unaufgefordert. Alternativ darf man ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro zahlen.

Albrecht

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Re: Pflichtablieferungsverordnung
« Antwort #4 am: Freitag, 31. Oktober 2008 - 16:41:56 »
wer nicht lesen mag: Jeder Homepagebetreiber kann demnach dazu verdonnert werden, seine Homepage bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern. Unaufgefordert. Alternativ darf man ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro zahlen.
Wer aber Lust zu lesen hat oder hatte, konnte feststellen, dass es mit dem Verdonnern nicht so schnell geht, wie man bei Heise lesen kann:
Zitat
Die Netzgemeinde kann aufatmen, denn die Bibliothek wird Blogs, Foren und Websites mit statischen Inhalten nur automatisiert über einen eigenen Crawler erfassen und archivieren.

Offline Slartibartfass

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Re: Pflichtablieferungsverordnung
« Antwort #5 am: Freitag, 31. Oktober 2008 - 16:52:25 »
Wer aber Lust zu lesen hat oder hatte, konnte feststellen, dass es mit dem Verdonnern nicht so schnell geht, wie man bei Heise lesen kann: Die Netzgemeinde kann aufatmen, denn die Bibliothek wird Blogs, Foren und Websites mit statischen Inhalten nur automatisiert über einen eigenen Crawler erfassen und archivieren.
Es wäre trotzdem witzig geworden, jede Datei, die auf dem eigenen Webspace liegt, einzeln per Mail an die Nationalbibliotek zu senden.
Sobald sich irgendetwas auf der Homepage ändert, startet das Mailscript dann von vorne. :)
« Letzte Änderung: Freitag, 31. Oktober 2008 - 18:43:10 von Slartibartfass »
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Paul Schrader

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Re: Pflichtablieferungsverordnung
« Antwort #6 am: Freitag, 31. Oktober 2008 - 18:23:04 »
Wer aber Lust zu lesen hat oder hatte, konnte feststellen, dass es mit dem Verdonnern nicht so schnell geht, wie man bei Heise lesen kann:

Hätte ich am 29.10. eine funktionierende Kristallkugel gehabt, hätte ich sicher auch gewußt, was heise.de am 30.10. veröffentlicht! :by

gugu

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Re: Pflichtablieferungsverordnung
« Antwort #7 am: Freitag, 31. Oktober 2008 - 18:42:58 »
wer nicht lesen mag: Jeder Homepagebetreiber kann demnach dazu verdonnert werden, seine Homepage bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern. Unaufgefordert. Alternativ darf man ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro zahlen.
Wer aber Lust zu lesen hat oder hatte, konnte feststellen, dass es mit dem Verdonnern nicht so schnell geht, wie man bei Heise lesen kann:
Zitat
Die Netzgemeinde kann aufatmen, denn die Bibliothek wird Blogs, Foren und Websites mit statischen Inhalten nur automatisiert über einen eigenen Crawler erfassen und archivieren.

Aber dieses Forum beispielsweise hat keine STATISCHEN Inhalte.
Oder?

Paul Schrader

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Re: Pflichtablieferungsverordnung
« Antwort #8 am: Freitag, 31. Oktober 2008 - 19:05:27 »
Es sind wohl gemeint

a) Foren
b) Blogs
c) Webseiten mit statischen Inhalten

Dann macht es auch Sinn. Ich kenne kein Forum oder Blog mit statischen Inhalten. Wäre dort ja auch etwas langweilig, oder? :)

gugu

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Re: Pflichtablieferungsverordnung
« Antwort #9 am: Freitag, 07. November 2008 - 10:45:56 »
Der eingangs hier zum Thema von mir benannte Artikel hat inzwischen ein Update erhalten.
Interessant ist der Text unter Überschrift "Der PMIX Test":
Bei der DNB wurde angefragt, wie zu verfahren sei und eine eindeutige Antwort wurde gegeben.
Nachzulesen unter http://www.pmix.de/medien/dnb-verordnung.html