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Jetzt sollen sogar Wohnungen von Unverdächtigen mit Wanzen und Videokameras überwacht werden dürfen.
Du weißt doch selbst, wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort steht, wird man schon als verdächtig eingestuft.
Stell Dir vor, Dein sauschwerer Plasma-Fernseher wird bei einem Einbruchsdiebstahl aus Deiner Wohnung gestohlen. Vor Deinem Haus ist ein Parkplatz und gerade zu dem Zeitpunkt des Einbruchs hat ein Mitglied vom Itzehoe-live.net einige Fotos von den dort parkenden Autos gemacht.Wie stellst Du Dir die weitere Vorgehensweis vor?
Dein Beispiel dient zur Aufklärung eines Verbrechens (Diebstahl eines Fernsehers).Eine präventive Wohnraumüberwachung ist etwas anderes.
Ohne Verdacht ist es den Strafverfolgungsbehörden egal was du machst.
"Der kriegt Besuch von jemanden, der Moslem ist und Luft- und Raumfahrttechnik studiert."
Hallo,Zitat von: Slartibartfass am Samstag, 19. April 2008 - 20:47:23"Der kriegt Besuch von jemanden, der Moslem ist und Luft- und Raumfahrttechnik studiert."Was soll uns das sagen?
Siehe oben: Wenn jamand von einer verdächtigen Person besucht wird, soll überwacht werden dürfen.
Hallo,Zitat von: Slartibartfass am Sonntag, 20. April 2008 - 11:04:13Siehe oben: Wenn jamand von einer verdächtigen Person besucht wird, soll überwacht werden dürfen. Das ist nun mal so. Wenn man oft von jemanden besucht wird, der z.B mit gestohlenen Plasma-Fernsehern handelt, oder mit Kinderpornografie, oder mit jemanden der Steuerhinterzieher berät, kann man in die Ermittlungen mit aufgenommen werden.
[Ist auch egal, Du hast bei den Ermittlungsbehörden schon ein eigenes Schildchen im Regal mit den Bändern...