Hallo,
Da ich aber vor Kurzem selbst jemandem den Spiegel abgefahren habe ( auch Zettel daran gemacht und im Geschäft gegenüber Bescheid gesagt) interessiert mich mal die rechtliche Seite. Wer weiß da Näheres?
Warum die Mühe Zettel und "Geschäft gegenüber".
110 anrufen, Sachverhalt schildern und das Eintreffen der Polizei abwarten.
Alles andere lässt nur Verdächtigungen, wie Alkohol an Steuer, aufkommen.
Gruß Martin
Korrekt, habe ich selbst kürzlich in HH so praktiziert. Hatte beim Einparken ein anderes Auto leicht touchiert. Eins - eins - null angerufen, die freundlichen Helfer (in diesem konkreten Fall - innen) kamen promt, nahmen alles auf,
die steckten dann dem von mir mit einer leichten Schramme versehen Kfz ihre Karte an den Scheibenwischer (die dürfen das dann auch).
Und es kam, was kommen musste: Kaum war ich nachmittags wieder hier in Oldendorf, kamen die Uniformierten aus Wilster bei mir auf den Hof. Es würde eine Anzeige vorliegen wegen Fahrerflucht.
Da hatte offensichtlich jemand Unbeteiligtes in HH den "Touché" beobachtet, war dann aber weiter und hat den weiteren Gang der Dinge nicht abgewartet, sondern seiner Phantasie freien Lauf gelassen; und die Phantasie sah wohl "Fahrerflucht" im Drehbuch vor.
Ich konnte aber dann ja ganz gelassen dem Polizisten die Visitienkarte seiner Kollegin aus HH zeigen nebst dort vermerktem Aktenzeichen.
Übrigens: Der / die geschädigte Autofahrerin hat sich bislang noch immer nicht bei mir gemeldet. Die Schramme fiel bei dem Auto auch nicht wirklich auf ... Vermutlich hat er / sie sich das auch gesagt