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Scholle im Schlafrock!
Der Fischer (Jesaitis) aus Glückstadt hatte in Friedrichskoog keine handbreit Wasser unterm Kiel, deshalb liegt sein Kutter jetzt in Glückstadt. Und weil er pfiffig ist vermarktet er direkt. Und wir können Sprit sparen. Es lebe der mobile Fischhandel. Leider aber wohl ohne Krabben.
Bricht das Haus nun von alleine zusammen?
Zitat von: Charly am Donnerstag, 12. Mai 2011 - 17:13:47Der Fischer (Jesaitis) aus Glückstadt hatte in Friedrichskoog keine handbreit Wasser unterm Kiel, deshalb liegt sein Kutter jetzt in Glückstadt. Und weil er pfiffig ist vermarktet er direkt. Und wir können Sprit sparen. Es lebe der mobile Fischhandel. Leider aber wohl ohne Krabben. Das finde ich allerdings auch richtig Klasse. Direktvermarktung kann den Fischern helfen, da gibt es hoffnungsvolle Projekte, das hier zum Beispiel:Fisch vom Kutter
Zitat von: wutz am Freitag, 13. Mai 2011 - 09:26:20Bricht das Haus nun von alleine zusammen?Eine Schande wieder mal! Erst durch Karstadt verstümmelt und dann dem Verfall überlassen.Immobilienbesitz verpflichtet auch, Enteignung wäre da manchmal das Mittel um so etwas zu verhindern.
Eine Schande wieder mal! Erst durch Karstadt verstümmelt und dann dem Verfall überlassen.Immobilienbesitz verpflichtet auch, Enteignung wäre da manchmal das Mittel um so etwas zu verhindern.
Zitat von: Michael Hein am Freitag, 13. Mai 2011 - 10:09:18Eine Schande wieder mal! Erst durch Karstadt verstümmelt und dann dem Verfall überlassen.Immobilienbesitz verpflichtet auch, Enteignung wäre da manchmal das Mittel um so etwas zu verhindern.Und was will nach einer Enteignung die Stadt / der Staat mit den Schrott-Immobilien?Geld zum Sanieren / Renovieren / Investieren stellt die Stadt ja der GVI / GWG noch nicht mal für den städtischen Wohnungsbestand ausreichend zur Verfügung.Und vor allem: Da gibts in Itzehoe dann aber so einiges zu enteignen ...
Enteignung ist sicherlich die Ultima Ratio. Aber wie wäre es denn, wenn man die steuerliche Absetzbarkeit von leerstehenden Objekten deutlich limitiert? Im ersten Jahr des Leerstandes kann der Eigner noch das komplette Objekt absetzen. Im zweiten Jahr nur noch diue Hälfte, im dritten Jahr ein Drittel, im vierten Jahr ein Viertel etc.Dann dürfte Leerstand plötzlich für die betreffenden Unternehmen teuer werden und nicht mehr für den Steuerzahler.
Zitat von: ae8090 am Freitag, 13. Mai 2011 - 10:13:17Enteignung ist sicherlich die Ultima Ratio. Aber wie wäre es denn, wenn man die steuerliche Absetzbarkeit von leerstehenden Objekten deutlich limitiert? Im ersten Jahr des Leerstandes kann der Eigner noch das komplette Objekt absetzen. Im zweiten Jahr nur noch diue Hälfte, im dritten Jahr ein Drittel, im vierten Jahr ein Viertel etc.Dann dürfte Leerstand plötzlich für die betreffenden Unternehmen teuer werden und nicht mehr für den Steuerzahler.
Zitat von: Michael Hein am Freitag, 13. Mai 2011 - 11:40:11Zitat von: ae8090 am Freitag, 13. Mai 2011 - 10:13:17Enteignung ist sicherlich die Ultima Ratio. Aber wie wäre es denn, wenn man die steuerliche Absetzbarkeit von leerstehenden Objekten deutlich limitiert? Im ersten Jahr des Leerstandes kann der Eigner noch das komplette Objekt absetzen. Im zweiten Jahr nur noch diue Hälfte, im dritten Jahr ein Drittel, im vierten Jahr ein Viertel etc.Dann dürfte Leerstand plötzlich für die betreffenden Unternehmen teuer werden und nicht mehr für den Steuerzahler. Leerstand kann ich schon lange nicht mehr unbegrenzt lange von der Steuer absetzen. Und ein bereits abgeschriebenses Gebäude ( Davon gehe ich bei der alten Hütte aus) reißt da eh nix mehr.Enteignung: Klasse! Dann kümmert sich kein Immobilienbesitzer mehr um eine alten Bruchbuden, denn der Staat enteigent ja und müsste im Rahmen seiner Sicherungspflicht entsprechende Maßnahmen ergreifen. Genau diese Sicherungspflicht kann die Stadt so auch erfüllen, und dem Eigentümer dies in Rechnung stellen.Neulich lernte ich auch dazu: Es gibt tasächlich auch herrenlose Grundstücke. Die haben keinen Besitzer / Eigentümer und gehören niemanden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Immobilienunternehmen pleite geht und sich keine Käüfer für die Immobilien / Grundstücke findet. Dann wird das Grundstück, vereinfacht dargestellt, im Grundbuch ohne Besitzer geführt. Der Staat hat ein Zugriffsrecht; wenn er das nicht nutzt, kann jedermann hingehen und das herrenlose Grundstück als seiniges eintragen lassen. Allerdings mit allen Rechten und Pflichten. Mal so als Exkurs.
Zitat von: groundstar am Freitag, 13. Mai 2011 - 14:00:16Zitat von: Michael Hein am Freitag, 13. Mai 2011 - 11:40:11Zitat von: ae8090 am Freitag, 13. Mai 2011 - 10:13:17Enteignung ist sicherlich die Ultima Ratio. Aber wie wäre es denn, wenn man die steuerliche Absetzbarkeit von leerstehenden Objekten deutlich limitiert? Im ersten Jahr des Leerstandes kann der Eigner noch das komplette Objekt absetzen. Im zweiten Jahr nur noch diue Hälfte, im dritten Jahr ein Drittel, im vierten Jahr ein Viertel etc.Dann dürfte Leerstand plötzlich für die betreffenden Unternehmen teuer werden und nicht mehr für den Steuerzahler. Leerstand kann ich schon lange nicht mehr unbegrenzt lange von der Steuer absetzen. Und ein bereits abgeschriebenses Gebäude ( Davon gehe ich bei der alten Hütte aus) reißt da eh nix mehr.Enteignung: Klasse! Dann kümmert sich kein Immobilienbesitzer mehr um eine alten Bruchbuden, denn der Staat enteigent ja und müsste im Rahmen seiner Sicherungspflicht entsprechende Maßnahmen ergreifen. Genau diese Sicherungspflicht kann die Stadt so auch erfüllen, und dem Eigentümer dies in Rechnung stellen.Neulich lernte ich auch dazu: Es gibt tasächlich auch herrenlose Grundstücke. Die haben keinen Besitzer / Eigentümer und gehören niemanden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Immobilienunternehmen pleite geht und sich keine Käüfer für die Immobilien / Grundstücke findet. Dann wird das Grundstück, vereinfacht dargestellt, im Grundbuch ohne Besitzer geführt. Der Staat hat ein Zugriffsrecht; wenn er das nicht nutzt, kann jedermann hingehen und das herrenlose Grundstück als seiniges eintragen lassen. Allerdings mit allen Rechten und Pflichten. Mal so als Exkurs. Ist das mehr so eine theoretische Sache oder kommt das in der Praxis auch vor