Autor Thema: Aktuelle Veränderungen ab November 2021  (Gelesen 956 mal)

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Aktuelle Veränderungen ab November 2021
« am: Montag, 01. November 2021 - 15:17:41 »
Moin liebe Leutz,

manchmal tut sich was - ein paar der wichtigsten Veränderungen hier im Überblick:

1)
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben vereinbart, das ALLE, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können, die Lohnfortzahlung im Falle einer Quarantäne entfallen kann
2)
Ab KW 47 müssen Arbeitgeber ihren Angestellten nicht mehr zwei Schnell- oder Selbsttests pro Woche anbieten und diese von der Arbeit freistellen, wenn sie sich außerhalb des Betriebs impfen lassen möchten
3)
Urlauber|innen haben ab 1. November mehr Sicherheit, falls ihr Reiseveranstalter insolvent geht und Reisen abgesagt werden. Denn ab dann steht ein Sicherungsfonds bereitmit rund 750 Millionen Euro beriet (spätestens 2027 muss dieser stehen)
4)
Kürzung der Kündigungsfrist, somit sollten mehrjährige Verträge bald der Vergangenheit angehören, da diese max. 25% billiger sein dürfen!
Der Anbieter muss also seine Geschäftsbedingungen anpassen - diesem kann man ohne Begründung widersprechen und eine Sonderkündigung aussprechen.
Bisher haben sich Streaming-Dienste, Fitnessstudios, Strom- oder Telefonanbieter immer auf eine Drei-Monats-Frist berufen, diese gilt nach dem Ablauf des Erstvertrags nicht mehr - ein Monat zum Monatsende reicht aus.

In diesem Monat hat sich das Lesen also -zumindest für mich - jetzt schon gelohnt, alleine um unnötigen Ballast loszuwerden  ;)

« Letzte Änderung: Montag, 01. November 2021 - 17:43:01 von NF »
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Re: Aktuelle Veränderungen ab November 2021
« Antwort #1 am: Montag, 01. November 2021 - 17:47:34 »
Moin liebe Leutz,

manchmal tut sich was - ein paar der wichtigsten Veränderungen hier im Überblick:

1)
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben vereinbart, das ALLE, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können, die Lohnfortzahlung im Falle einer Quarantäne entfallen kann
2)
Ab KW 47 müssen Arbeitgeber ihren Angestellten nicht mehr zwei Schnell- oder Selbsttests pro Woche anbieten und diese von der Arbeit freistellen, wenn sie sich außerhalb des Betriebs impfen lassen möchten
3)
Urlauber|innen haben ab 1. November mehr Sicherheit, falls ihr Reiseveranstalter insolvent geht und Reisen abgesagt werden. Denn ab dann steht ein Sicherungsfonds bereitmit rund 750 Millionen Euro beriet (spätestens 2027 muss dieser stehen)
4)
Kürzung der Kündigungsfrist, somit sollten mehrjährige Verträge bald der Vergangenheit angehören, da diese max. 25% billiger sein dürfen!
Der Anbieter muss also seine Geschäftsbedingungen anpassen - diesem kann man ohne Begründung widersprechen und eine Sonderkündigung aussprechen.
Bisher haben sich Streaming-Dienste, Fitnessstudios, Strom- oder Telefonanbieter immer auf eine Drei-Monats-Frist berufen, diese gilt nach dem Ablauf des Erstvertrags nicht mehr - ein Monat zum Monatsende reicht aus.

In diesem Monat hat sich das Lesen also -zumindest für mich - jetzt schon gelohnt, alleine um unnötigen Ballast loszuwerden  ;)


Ach ja - bei soviel Verbraucherschutz gibt es eine natürlich noch eine Nchricht in die andere Richtung - jetzt wird es teurer, die konkreten Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:

 - Wer sein Auto im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, wird laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
 - Wer innerorts 16 oder 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter...
 - Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
 - Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
 - Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
 - Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
 - Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
 - Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
 - Auto-Poser: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Verwendete Quelle: Nachrichtenagentur dpa und t-online






 
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Offline ThK

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Re: Aktuelle Veränderungen ab November 2021
« Antwort #2 am: Sonntag, 07. November 2021 - 16:27:25 »
Moin liebe Leutz,

manchmal tut sich was - ein paar der wichtigsten Veränderungen hier im Überblick:

1)
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben vereinbart, das ALLE, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können, die Lohnfortzahlung im Falle einer Quarantäne entfallen kann
2)
Ab KW 47 müssen Arbeitgeber ihren Angestellten nicht mehr zwei Schnell- oder Selbsttests pro Woche anbieten und diese von der Arbeit freistellen, wenn sie sich außerhalb des Betriebs impfen lassen möchten
3)
Urlauber|innen haben ab 1. November mehr Sicherheit, falls ihr Reiseveranstalter insolvent geht und Reisen abgesagt werden. Denn ab dann steht ein Sicherungsfonds bereitmit rund 750 Millionen Euro beriet (spätestens 2027 muss dieser stehen)
4)
Kürzung der Kündigungsfrist, somit sollten mehrjährige Verträge bald der Vergangenheit angehören, da diese max. 25% billiger sein dürfen!
Der Anbieter muss also seine Geschäftsbedingungen anpassen - diesem kann man ohne Begründung widersprechen und eine Sonderkündigung aussprechen.
Bisher haben sich Streaming-Dienste, Fitnessstudios, Strom- oder Telefonanbieter immer auf eine Drei-Monats-Frist berufen, diese gilt nach dem Ablauf des Erstvertrags nicht mehr - ein Monat zum Monatsende reicht aus.

In diesem Monat hat sich das Lesen also -zumindest für mich - jetzt schon gelohnt, alleine um unnötigen Ballast loszuwerden  ;)


Ach ja - bei soviel Verbraucherschutz gibt es eine natürlich noch eine Nchricht in die andere Richtung - jetzt wird es teurer, die konkreten Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:

 - Wer sein Auto im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, wird laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
 - Wer innerorts 16 oder 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter...
 - Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
 - Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
 - Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
 - Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
 - Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
 - Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
 - Auto-Poser: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Verwendete Quelle: Nachrichtenagentur dpa und t-online


Ist für mich nichts dabei  :P Ich halte mich im Großen und Ganzen an die StVO und fahr seit Jahrzehnten gut und günstig damit.