...ein heikles Thema - nun geht ein Bundesland stringent voran:
- das Saarland unterbindet -nach eigenen Angaben- ab sofort jegliche politische Veranstaltung ausländischer Politiker
Wer damit gemein ist scheint klar - man bemüht als Begründung den Paragraphen 47 des Aufenthaltsgesetzes.
Demnach habe jedes Bundesland die Möglichkeit, die politische Betätigung von Ausländern zu untersagen, wenn das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern gefährdet sei...
Nach all den Politik-Talks (warum wird hier eigentlich immer mindestens ein "Radikaler" gezielt eingesetzt) ist die Ausgangslage sicherlich jedem klar:
Sollen wir GLEICHES mit GLEICHEM vergelten, wie flexibel ist hier unsere Demokratie.
Was geht / was geht nicht?
Wie geht das Ganze aus?
IHR seid (auch) gefragt...