ACHTUNG:
Ein Audi-Händler muss einen Diesel-Pkw (Q 3 / Bj. 2014) mit manipulierter Software zurücknehmen:
Nach Überzeugung des Gerichts würde auch ein Update der Schummelsoftware nicht die beim Verkauf zugesagten Abgaswerte bringen.
Andernfalls hätten die Techniker bei Audi nicht erst eine Betrugssoftware, sondern gleich eine neue Version eingebaut.
Der Kläger bekommt den Neupreis (abzgl. Nutzungsentgelt) erstattet.
Das urteilte das Landgericht Heilbronn, hoffentlich hat das Urteil beim OLG Bestand!