......in einer Kabinettsorder vom 15.12.1726 verfügte König Friedrich Wilhelm I., "dass die Advokati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann"......
(unkommentiert)