Jetzt bin ich nicht schlauer. Du schreibst was von über 2 kg. Auf der letztgenannten Seite steht was von:
- Bitte beachten Sie, dass die Schulungspflicht nur für Drohnen mit einem Gewicht von über 500 Gramm gilt.
oder
-Alle Bestandsdrohnen bis 500 Gramm dürfen, bis 01.01.2023, ohne EU-Drohnenführerschein in sowohl A1, A2 und A3 fliegen. Wenn die Drohne schwerer als 500 Gramm ist, wird der 'kleine' EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) Pflicht. Mit diesem EU-Kompetenznachweis dürfen Sie mit eine Drohne mit einem Gewicht von maximal 25 Kilogramm im A3 zu fliegen. In der Unterkategorie A3 gilt ein Mindestabstand zu Menschen und Gebäuden von 150 Metern.
Typisch deutsch, bloß nicht einfach und verständlich regulieren.