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Da wird eine 78-jährige Flaschensammlerin von einem farbigen 11-jährigen Jungen als "Nutte" bezeichnet, welches sie mit "Neger" entgegenet.Nun wurde das Urteil gesprochen - Neger wiegt schwerer als Nutte = 100 Euro Strafe Entschieden wurde dies vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek und steht heute in mehreren Zeitungen.
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.
Zitat von: zahn am Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.
Zitat von: Paul Schrader am Freitag, 17. April 2015 - 19:45:43Zitat von: zahn am Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.Ach, und Nutte darf gesagt werden?
...ich sag lieber NICHTS dazu.....
Zitat von: Zucki am Freitag, 17. April 2015 - 21:01:47Zitat von: Paul Schrader am Freitag, 17. April 2015 - 19:45:43Zitat von: zahn am Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.Ach, und Nutte darf gesagt werden?Klar, der Bubi war nicht strafmündig - er hätte sogar Negernutte sagen dürfen
Darf man eigentlich "Scheiß Gör" sagen, oder darf man dann auch vor Gericht blechen?