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1 x "Neger" für 100 Euro

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Zucki:

--- Zitat von: zahn am Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09 ---Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

--- Ende Zitat ---

Genau so ist es.

Paul Schrader:

--- Zitat von: zahn am Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09 ---Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

--- Ende Zitat ---

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.

Itzeflitze:

--- Zitat von: Paul Schrader am Freitag, 17. April 2015 - 19:45:43 ---
--- Zitat von: zahn am Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09 ---Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

--- Ende Zitat ---

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.

--- Ende Zitat ---

Der Bengel hat sie als Nutte beschimpft und vor Gericht behauptet, von ihr geschlagen worden zu sein. Ich finde, für den Mist sollten die Eltern büßen, weil sie ihr Kind nicht anständig erzogen haben. Nur der alten Frau die Schuld zu geben, ist meiner Meinung nach nicht gerecht, zumal die verbale Attacke nicht von ihr gestartet wurde.

Zucki:

--- Zitat von: Paul Schrader am Freitag, 17. April 2015 - 19:45:43 ---
--- Zitat von: zahn am Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09 ---Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

--- Ende Zitat ---

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.

--- Ende Zitat ---


Ach, und Nutte darf gesagt werden?

Hasibutz:

--- Zitat von: Zucki am Freitag, 17. April 2015 - 21:01:47 ---
--- Zitat von: Paul Schrader am Freitag, 17. April 2015 - 19:45:43 ---
--- Zitat von: zahn am Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09 ---Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

--- Ende Zitat ---

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.

--- Ende Zitat ---


Ach, und Nutte darf gesagt werden?

--- Ende Zitat ---
Klar, der Bubi war nicht strafmündig - er hätte sogar Negernutte sagen dürfen

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