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1 x "Neger" für 100 Euro

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ToRü | ToРуз:
Die Geschichte las ich woanders auch, allerdings war da keine Rede von, dass der Junge die alte Dame als Nutte titulierte.

Er stand ihr wohl im Weg, weil er auf den Bus wartete, sie sagte sowas wie "Neger, Du stehst im Weg, geh mal in Dein Land zurück"
Der Junge erwiderte: "Du hässliche alte Frau". Das war es. So bestätigt von beiden Betroffenen vor Gericht.

Hört sich schon ganz anders an, gell?

ToRü | ToРуз:

--- Zitat von: ToRü | Superheftig Schreiber am Samstag, 18. April 2015 - 20:37:44 ---Die Geschichte las ich woanders auch, allerdings war da keine Rede von, dass der Junge die alte Dame als Nutte titulierte.

Er stand ihr wohl im Weg, weil er auf den Bus wartete, sie sagte sowas wie "Neger, Du stehst im Weg, geh mal in Dein Land zurück"
Der Junge erwiderte: "Du hässliche alte Frau". Das war es. So bestätigt von beiden Betroffenen vor Gericht.

Hört sich schon ganz anders an, gell?

--- Ende Zitat ---

Ich vergaß: Ursache und Wirkung.
Angefangen hat, unstrittig, die Dame.

Der Junge nahm den Vorwurf,  geschlagen worden zu sein, vor Gericht auch zurück.

Wilber:
Das eine ist eben die Berichterstattung einer bekannten Boulevardzeitung, das andere dann der korrekte Sachverhalt!
 
Doch wer schreibt denn in einem solchen Fall ohne eine vorgefasste Meinung verstärken zu wollen?

Meinungsmache eben.

wilber

Blubb:

--- Zitat von: ThK am Freitag, 17. April 2015 - 10:54:18 ---Da wird eine 78-jährige Flaschensammlerin von einem farbigen 11-jährigen Jungen als "Nutte" bezeichnet, welches sie mit "Neger" entgegenet.
Nun wurde das Urteil gesprochen - Neger wiegt schwerer als Nutte = 100 Euro Strafe  :tocktock:
Entschieden wurde dies vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek und steht heute in mehreren Zeitungen.

--- Ende Zitat ---

Und glaubst du nicht, dass derartiges vom Gericht auch überlegt worden ist. Fakt ist: Eine Beleidigung ist strafbar. Die Dame wurde angezeigt und nun verurteilt. Der Junge ist nicht strafmündig.

Die Strafe bewegt sich im untersten Bereich. Oder wie hätte denn sonst das Urteil aussehen sollen?

Hasibutz:

--- Zitat von: Blubb am Sonntag, 19. April 2015 - 21:13:12 ---
--- Zitat von: ThK am Freitag, 17. April 2015 - 10:54:18 ---Da wird eine 78-jährige Flaschensammlerin von einem farbigen 11-jährigen Jungen als "Nutte" bezeichnet, welches sie mit "Neger" entgegenet.
Nun wurde das Urteil gesprochen - Neger wiegt schwerer als Nutte = 100 Euro Strafe  :tocktock:
Entschieden wurde dies vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek und steht heute in mehreren Zeitungen.

--- Ende Zitat ---

Und glaubst du nicht, dass derartiges vom Gericht auch überlegt worden ist. Fakt ist: Eine Beleidigung ist strafbar. Die Dame wurde angezeigt und nun verurteilt. Der Junge ist nicht strafmündig.

Die Strafe bewegt sich im untersten Bereich. Oder wie hätte denn sonst das Urteil aussehen sollen?

--- Ende Zitat ---
ich denke, es hätte gereicht, die alte Dame eine starrsinnige alte Schlampe zu nennen. So ein Urteil ist Quatsch. Und ich finde, dass Unkorrektheit erheblich ehrlicher oft ist als verlogene Korrektheit. Wir ahben die amerikanisch eGesellschaft - brutal und verlogen und mit einer Fassade, die arg bröckelt.

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