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Eine gute Endscheidung, keiner sollte das Geld nehmen und der Prozess müsste neu aufgerollt werden und zu einer richtigen Endscheidung kommen das dem Volk Rechnung trägt.
Seine Strafe hat der Herr schon deutlich früher bekommen: das Urteil selbst ist der Rechtsprechung insgesamt geschuldet - vielleicht sollten man mal den entsprechenden Paragraphen auf Aktualität prüfen ...
Zitat von: NF am Sonntag, 08. März 2015 - 22:02:02Seine Strafe hat der Herr schon deutlich früher bekommen: das Urteil selbst ist der Rechtsprechung insgesamt geschuldet - vielleicht sollten man mal den entsprechenden Paragraphen auf Aktualität prüfen ...Es wurde doch gar kein Urteil gefällt, insofern gab es auch keine Stafe im juristischen Sinne. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 5000€ gemäß §153a StPO eingestellt. Und das hat nichts mit veralteten Paragraphen zu tun, eine solche Einstellung ist nicht unüblich und keine Seltenheit oder ein Privileg eines Politikers. Dies kommt Jahr für Jahr über 200.000 Mal in Deutschland vor, da die Justiz komplett überfordert mit der hohen Anzahl an Gerichtsverfahren ist.