Autor Thema: Kommt das AUS für zwei Asylunterkünfte?  (Gelesen 748 mal)

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breughel

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Kommt das AUS für zwei Asylunterkünfte?
« am: Samstag, 22. Februar 2014 - 09:21:12 »
SPDCDU haben für Itzehoe angepeilt:

Das Seniorenasyl auf dem La Couronne Platz soll bis 2018! verschwinden - also keine Hektik.
CDUSPD bezeichnen das Seniorenasyl als Pavillon, der von einem stadtbekannten Ratsherrn betrieben wird.
Man wolle die Innenstadt verschönern........... vermutlich soll der Pavillon durch eine Fischbude ästhetisch ersetzt werden.

und

Auf Alsen residiert der Banalkünstler Hans Joachim Studt, der sich auch Setus Studt nennt in einem Gebäude, das von der Stadt an ihn für 400.-
pro Jahr verpachtet wurde - ohne Kündigungsklausel.
Da man nun offenbar'das Gelände endgültig komplett verhunzen will, stört dieser Vertrag. Man prüft Auflösung.
Das wäre das Ende des Fetenparadies Planet Alsen.

Offline Peter D.

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Re: Kommt das AUS für zwei Asylunterkünfte?
« Antwort #1 am: Sonntag, 23. Februar 2014 - 19:51:37 »
...
Auf Alsen residiert der Banalkünstler Hans Joachim Studt, der sich auch Setus Studt nennt...

Um möglichen Verwechselungen vorzubeugen:

Hans-Jürgen Studt
"Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten." (Dieter Nuhr)

breughel

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Re: Kommt das AUS für zwei Asylunterkünfte?
« Antwort #2 am: Sonntag, 23. Februar 2014 - 21:53:14 »
...
Auf Alsen residiert der Banalkünstler Hans Joachim Studt, der sich auch Setus Studt nennt...

Um möglichen Verwechselungen vorzubeugen:

Hans-Jürgen Studt
Danke für die Korrektur -vor lauter Künstlernamen erkennt man schon den realen Nmaen nicht mehr.

Offline Koch Th

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Re: Kommt das AUS für zwei Asylunterkünfte?
« Antwort #3 am: Dienstag, 25. Februar 2014 - 08:46:14 »
Und  ??? Wird die Auflösung der Stadt einen haufen Geld kosten  ???
Mit Jungen Leuten bleibt mann jung

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Kommt das AUS für zwei Asylunterkünfte?
« Antwort #4 am: Dienstag, 25. Februar 2014 - 10:06:34 »
Und  ??? Wird die Auflösung der Stadt einen haufen Geld kosten  ???

Nur wenn man vor 2018 das Sondernutzungsrecht kündigt. Bis dahin läuft der Vertrag wohl. Daher auch "bis 2018".
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
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Rizzi

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Re: Kommt das AUS für zwei Asylunterkünfte?
« Antwort #5 am: Freitag, 28. Februar 2014 - 09:22:31 »
Und  ??? Wird die Auflösung der Stadt einen haufen Geld kosten  ???

Nur wenn man vor 2018 das Sondernutzungsrecht kündigt. Bis dahin läuft der Vertrag wohl. Daher auch "bis 2018".

Es gibt keinen "Vertrag".

Sondernutzungsrecht wird mittels begünstigenden Verwaltungsakt gewährt.

Hier greift also § 117 Landesverwaltungsgesetz: Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakt.

Zitat
(2) Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden,

1.

    wenn der Widerruf durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder im Verwaltungsakt vorbehalten ist,
2.

    wenn mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und die oder der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihr oder ihm gesetzten Frist erfüllt hat,
3.

    wenn die Behörde aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu Erlassen, und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde,
4.

    wenn die Behörde aufgrund einer geänderten Rechtsvorschrift berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu Erlassen, soweit die oder der Begünstigte von der Vergünstigung noch keinen Gebrauch gemacht oder aufgrund des Verwaltungsaktes noch keine Leistungen empfangen hat, und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde oder
5.

    um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.


Offline ToRü | ToРуз

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Re: Kommt das AUS für zwei Asylunterkünfte?
« Antwort #6 am: Freitag, 28. Februar 2014 - 12:17:29 »
Ok, dem Verwaltungsfachmann will ich da nicht wiedersprechen. Dennoch wurde ihm dann das Sondernutzungsrecht bis 2018 gewährt.
Sollte es wiederrufen werden, dann könnten Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt erwachsen. Oben genannte Gründe für einen Wiederruf sehe ich da kaum.
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Offline ToRü | ToРуз

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Re: Kommt das AUS für zwei Asylunterkünfte?
« Antwort #7 am: Freitag, 28. Februar 2014 - 12:29:35 »
Finanzausschussprotokollauszug aus 2005:

"3.2 Sondernutzungen in der Fußgängerzone Feldschmiede
Da der auf dem La Couronne-Platz stehende Imbiss-Pavillon einen städtebaulichen
Missstand darstellt, sollte nach Auffassung von Herr Lübbert und Herrn Busch versucht
werden, den geschlossenen Sondernutzungsvertrag vorzeitig zu beenden. Sollte der Pächter
nicht bereit sein, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, wäre dieser fristgerecht zu
kündigen. Gleiches gelte auch für die in der Fußgängerzone aufgestellten Schaukästen. Herr
Heideck erteilte Auskünfte zu dem bestehenden Vertragsverhältnis und wies darauf hin, dass
der Imbiss-Pavillon unterverpachtet ist. Bürgermeister Blaschke sicherte eine Prüfung der
Angelegenheit und – soweit erforderlich – die Vorlage im zuständigen Fachausschuss zu.

Protokollnotiz:
a) Sondernutzungserlaubnis für den La Couronne-Platz:
Die Sondernutzungserlaubnis wurde erteilt mit Bescheid vom 12.06.1995 und zwar für
10 Jahre ab 01.07.1995 mit zwei Optionen für jeweils 5 Jahre. Die Option ist spätestens
3 Monate vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis auszuüben. Das erste Optionsrecht
wurde bereits ausgeübt und die Sondernutzungserlaubnis läuft damit bis Juli 2010.
(Anm.: Maximale Laufzeit bis Juli 2015).

b) Feldschmiede (Vitrinen):
Die Sondernutzungserlaubnis wurde am 29.11.1988 erteilt und zwar für 15 Jahre
(Aufstellorte der Vitrinen gem. städt. Gestaltungsplan). Am 19.01.2004 wurde auf Antrag
die Sondernutzungserlaubnis bis 31.10.2014 verlängert.

OK, da hatte ich ggf. eine falsche Jahreszahl im Kopf.
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Offline ToRü | ToРуз

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Re: Kommt das AUS für zwei Asylunterkünfte?
« Antwort #8 am: Freitag, 28. Februar 2014 - 12:34:46 »
2006 wurde in eine Bauausschussitzung dann folgendes protokolliert:

"...wurde der Immobiliengesellschaft
Lorenz & Co GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bistros auf dem
La Couronne-Platz am 12.06.1995/29.05.01 die Erlaubnis zur Sondernutzung (Restaurant- und
Cafebewirtschaftung ab 1998) verschiedener Platzflächen erteilt. Gleichzeitig wurde für diese Flächen
auch das Hausrecht übertragen."

Plus 2x 5 Jahre Option - gäbe dann 2018.
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