Rizzi, es ist nicht Unrecht, eine Spende satzungsgemäß zu verwenden!
Die Tatbestände für eine "Spende" sind aber nicht erfüllt, insofern kann auch nicht die Rechtsfolge eintreten.
Das Geld lag nicht in einem Umschlag bei sondern war versteckt in einem Stofftier.
Ferner gehörte dieses einer kürzlich verstorbenen.
Es ist also nicht davon auszugehen, dass es der Wille der verstorbenen war, dieses Geld bei der Tafel zu spenden.
Dies hätte sie wohl anders "geregelt".
Es obliegt jederman, den Sachverhalt auszulegen und zu erkennen, dass hier wohl ein "Missverständnis" vorlag.