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Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. ...
Was hätte dieses Landeswaldgesetz (im Falle eines Verkaufes) denn für Folgen für die neuen Besitzer?
Zitat von: ToRü am Donnerstag, 21. November 2013 - 21:09:31Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. ...Nun wiedersprichst du dir aber selber. Entweder Aussenbereich oder es gibt einen B-Plan.Beides gleichzeitig gibt es net.
Und für Pferdefreunde gibt es nun auch ein Angebot in Itzehoe - da ist jemand vor Eröffnung schon pleite mit einer Pferdepension...www.zvg.com
Zitat von: Rizzi am Freitag, 22. November 2013 - 08:14:00Zitat von: ToRü am Donnerstag, 21. November 2013 - 21:09:31Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. ...Nun wiedersprichst du dir aber selber. Entweder Aussenbereich oder es gibt einen B-Plan.Beides gleichzeitig gibt es net. Nö, denn ich habe ja die allgemeine Situation "Außenbereich" beschrieben und die spezielle in Sachen Charlottenhöhe.Da gibt es, nach meinem Wissen, einen B-Plan, aber der ist auf die derzeitige Nutzung festgelegt und kann eben nach heutigem Baurecht nicht mehr so einfach geändert werden. Sprich: Selbe Nutzung wäre denkbar, andere wäre nach BauGB nur für priviligierte Bauherren möglich, aber auch nur im eingeschränkten Umfang.
Aber nur, wenn dort ein sogenannter einfacher Bauplan gegeben ist. Ansonsten hat Rizzi nämlich Recht. Es gibt entweder einen qualifizierten Bauplan oder unbeplanten Innenbereich oder den Außenbereich.
Zitat von: Blubb am Donnerstag, 28. November 2013 - 12:01:00Aber nur, wenn dort ein sogenannter einfacher Bauplan gegeben ist. Ansonsten hat Rizzi nämlich Recht. Es gibt entweder einen qualifizierten Bauplan oder unbeplanten Innenbereich oder den Außenbereich.Wärst Du so nett und würdest mir das 'übersetzen' (ich hatte schon einmal gefragt, wurde scheinbar überlesen)Nehmen wir an, ich würde das Objekt kaufen wollen - dürfte ich es -so wie es ist- bewohnen/bewirtschaften oder entspricht es keiner Regelung mehr (z.B. Abstand zum Wald) und müßte dementsprechend verändert werden?
- allerdings gehen alle davon aus, daß das Gebäude abgerissen wird, oder?!
Zitat von: Katja am Donnerstag, 28. November 2013 - 20:11:04 - allerdings gehen alle davon aus, daß das Gebäude abgerissen wird, oder?! Dies war anfangs nicht der Plan.Mitlerweile hat der Kreis diese Option wohl mit im Fokus. Dies würde wohl bedeuten, dass das Grundstück der Natur zurück gegeben wird, ähnlich Gut Schmabek. Vielleicht nicht das Schlechteste.