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Zuletzt war Bibeku Mieter und Nutzer des Objekts. Zum Investieren haben die ja nichts.
...wäre ja vielleicht was für die "Punker"....
Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?
Zitat von: breughel am Donnerstag, 21. November 2013 - 11:10:32Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?Das Anwesen ist ja seit ewigen zeiten im Kreisbesitz. Die rechtslage hat sich da geändert. Und Außenbereich ist halt ein Hinderungsgrund.
Zitat von: breughel am Donnerstag, 21. November 2013 - 11:10:32Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?Das Anwesen ist ja seit ewigen zeiten im Kreisbesitz. Die rechtslage hat sich da geändert.
Zitat von: ToRü am Donnerstag, 21. November 2013 - 15:09:33Zitat von: breughel am Donnerstag, 21. November 2013 - 11:10:32Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?Das Anwesen ist ja seit ewigen zeiten im Kreisbesitz. Die rechtslage hat sich da geändert. Das stimmt so leider nicht. Der Waldabstand - oder in früheren Fassungen des Landeswaldgesetzes auch "Waldschutzstreifen"- betrug immer 30 m. Entweder, der Kreis war tatsächlich de jure nicht ganz sauber davor oder aber der Wald ist einfach näher ans Gebäude heran gewachsen. Soll ja auch vorkommen.
Zitat von: Rizzi am Donnerstag, 21. November 2013 - 15:30:04Zitat von: ToRü am Donnerstag, 21. November 2013 - 15:09:33Zitat von: breughel am Donnerstag, 21. November 2013 - 11:10:32Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?Das Anwesen ist ja seit ewigen zeiten im Kreisbesitz. Die rechtslage hat sich da geändert. Das stimmt so leider nicht. Der Waldabstand - oder in früheren Fassungen des Landeswaldgesetzes auch "Waldschutzstreifen"- betrug immer 30 m. Entweder, der Kreis war tatsächlich de jure nicht ganz sauber davor oder aber der Wald ist einfach näher ans Gebäude heran gewachsen. Soll ja auch vorkommen.natürlich hat der Wald schuld.
Zitat von: breughel am Donnerstag, 21. November 2013 - 15:31:16Zitat von: Rizzi am Donnerstag, 21. November 2013 - 15:30:04Zitat von: ToRü am Donnerstag, 21. November 2013 - 15:09:33Zitat von: breughel am Donnerstag, 21. November 2013 - 11:10:32Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?Das Anwesen ist ja seit ewigen zeiten im Kreisbesitz. Die rechtslage hat sich da geändert. Das stimmt so leider nicht. Der Waldabstand - oder in früheren Fassungen des Landeswaldgesetzes auch "Waldschutzstreifen"- betrug immer 30 m. Entweder, der Kreis war tatsächlich de jure nicht ganz sauber davor oder aber der Wald ist einfach näher ans Gebäude heran gewachsen. Soll ja auch vorkommen.natürlich hat der Wald schuld.Wer sonst?Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. Für Bauern, die ja privilegiert im Aussenbereich sind, wäre da ggf. etwas machbar. Jeder andere Nutzer könnte das nur im Rahmen des bestehenden B-Plans tun.