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Ist doch mal eine spannende Grundsatzfrage: Soll man am Karfreitag tanzen dürfen? Zur Zeit ist das - zumindest im öffentlichen Umfeld - per Gesetz erboten. Darf der eigentlich strikt von der Kirche getrennte Staat das anordnen? Darf es dann überhaupt religiös motivierte arbeitsfreie Feiertage geben? Und was mit anderen Bereichen, zum Beispiel dem Fernsehen - braucht es da eine freiwillige Pietätskontrolle (FPK)? Ein Blick ins Programm offenbart unterschiedliche Ansätze: Während Kabel1 pflichtschuldigst "Die Zehn Gebote" wiederholt, begeht Sat1 den Todestag Jesu mit "Stirb langsam"...
Ich behaupte jetzt mal: Wenn es ihn tatsächlich gegeben hat, hätte er weder was gegen Tanzen noch gegen Musik gehabt!
§ 6 Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG) Schleswig-HolsteinSchutz der stillen Feiertage sowie von kirchlichen Feiertagen(1) Am Volkstrauertag und am Totensonntag (Ewigkeitssonntag) sind von 04.00 Uhr bis 24.00 Uhr über die in § 3 und 5 festgelegten Beschränkungen hinaus alle öffentlichen Veranstaltungen verboten, soweit sie dem ernsten Charakter des Tages nicht entsprechen. Am Karfreitag gilt das in Satz 1 genannte Verbot von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Das Verbot gilt auch für öffentliche Versammlungen und öffentliche Aufzüge, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhängen; das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Abs. 2 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.