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Hm, im Ticketpreis waren sogar die Ton- und Bildrechte enthalten? Das ist ja mal selten.
Es soll lediglich eine Erinnerung an einen schönen Abend für mich und andere sein.
Es geht hier nicht nur um die GEMA. Hier ist die rechtliche Situation ganz gut zusammengefasst:http://www.colorfoto.de/ratgeber/fotos-und-videos-von-konzerten-1051058.htmlDas wäre so, als ob man Dich während der Arbeit beim Telefonieren ohne Dein Wissen aufnimmt und jemand aus einzelnen Sätzen oder Wörtern ein Lied aufnimmt (man denke an "Maschendrahtzaun"). Du siehst dann davon natürlich kein Geld - und würdest klagen, richtig? Zitat von: Baltic am Sonntag, 08. Juli 2012 - 19:41:22Es soll lediglich eine Erinnerung an einen schönen Abend für mich und andere sein. Streiche "und andere", dann bin ich einverstanden.
Rennst Du eigentlich auch hinter jedem hinterher, der mit 60 durch die Ortschaft fährt oder der sein Auto im Halteverbot parkt?
Zitat von: Baltic am Sonntag, 08. Juli 2012 - 23:30:58Rennst Du eigentlich auch hinter jedem hinterher, der mit 60 durch die Ortschaft fährt oder der sein Auto im Halteverbot parkt? Und weil einige mit 60 km/h durch die Ortschaft fahren oder im Halteverbot parken, darfst Du es auch? Merkwürdige Rechtsauffassung.
Ich finde es einfach nervig, dass Du sofort mit dem Gesetz um die Ecke kommst, weil Du mich bei etwas Verbotenem ertappt hast. Wenn jemand mir meinen Verstoss ankreiden will, dann der Künstler selbst, Youtube oder eine damit verbundene Kontrollinstanz. Wie schon gesagt, geradestehen muss schliesslich ich dafür, genauso wie ich geblitzt werde oder einen Bussgeld zahlen muss, wenn ich entsprechendes Vergehen im Straßenverkehr begehe. Leben und Leben lassen...