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Bei der Erbschafts- und Grunderwerbssteuer, sowie im Beamten und Soldatenrecht hat die FDP bereits die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner durchgesetzt. Nach dem Willen der FDP-Fraktion müssen die noch bestehenden Diskriminierungen im Steuerrecht, vor allem bei der Einkommenssteuer, zügig abgebaut werden. Das sieht auch der Koalitionsvertrag vor.
Zitat von: groundstar am Montag, 09. Juli 2012 - 10:53:32Es ist normal in einer Koalition, dass man sich an Verträge hält. Das müssen die Piraten halt noch lernen. Das ist nicht immer einfach.Dummerweise geht der Wähler aber davon aus, dass mit *ihm* ein Vertrag zur Vertretung *seiner* Interessen besteht, wenn er jemanden in ein Amt hebt.Tja, und vielleicht ist das ja der Grund für den Absturz der FDP, dass sie sich an Verträge hält, die ihre eigenen Grundüberzeugungen und die ihrer Wähler untergraben.Dass es bei den Piraten ebenfalls Tendenzen zur Hinterzimmer-Politik geben wird, war zu erwarten. Immerhin dürfen die innerparteilichen, berechtigten Widerstände dagegen aber öffentlich werden und schaffen es sogar in die Presse. Da weiß ich doch, was mir lieber ist.
Es ist normal in einer Koalition, dass man sich an Verträge hält. Das müssen die Piraten halt noch lernen. Das ist nicht immer einfach.
Aber jeder Wähler weiss auch, dass eine pure Vertretung seiner Interessen durch eine Partei nur möglich ist, wenn diese die absolute Mehrheit hat. Ist dies nicht der Fall, kennt der Wähler und die Wählerin durchaus die ungeliebten Wort "Kompromiss" und "Koalition" und versteht, dass darin sowohl die Interessen der eigenen Partei als auch die der anderen berücksichtigt werden müssen.
Die Piraten haben in den Parlamenten, in denen sie sitzen, erstmal nichts bewirkt und werden nach und nach als eine Partei enttarnt, die es keineswegs anders macht.
Aber die Sache mit dem Meldegesetz ist Mist. Das finde ich überhaupt nicht gut und es ist auch nicht liberal.Eilandhegel, selbst Du Pirat weisst, dass nicht die FDP den Mist allein entschieden hat, sondern wir in einer Koalition sind.
08.07.2012BERLIN. Zum Bundesmeldegesetz erklärt der Innenexperte derFDP-Bundestagsfraktion Manuel HÖFERLIN:Die Kritik der Sozialdemokraten am neuen Bundesmeldegesetz ist scheinheilig. Noch ist das Melderecht Ländersache, aber in den Landesmeldegesetzen finden sich weder Widerspruchsmöglichkeiten gegen Werbung und erst recht keine Einwilligungsvorbehalte. Die SPD streut den Menschen Sand in die Augen, wenn sie die geltende Rechtslage verschweigt und so tut, als könnten erst durch die Überführung des Melderechts in Bundeskompetenz Auskünfte aus den Melderegistern verlangt werden.Mit dem neuen Bundesmeldegesetz gibt es erstmalig für alle Bürgerinnen und Bürger ein voraussetzungsloses Widerspruchsrechts gegen Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Werbung. Künftig dürfen Daten nur noch zum Zweck der Abfrage genutzt werden, ein Verstoß dagegen ist bußgeldbewehrt. Ab 2014 verbessert sich daher die Rechtslage: Jedermann muss von den Behörden bei Eintragung ins Melderegister auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden.In den Landesmeldegesetzen ist gesetzlich lediglich ein Widerspruchsrecht für Parteienwerbung vorgesehen. Generelle Auskunftssperren sind nur zulässig, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder ähnliche Rechtsgüter droht. Ein gesetzliches Widerspruchsrecht für Werbung oder Adresshandel ist in den Landesmeldegesetzen nicht verankert. Aus europarechtlichen Gründen ist zwar ein Widerspruch möglich, aber nur wenn Daten erkennbar zum Zwecke der Direktwerbung verlangt werden. Der Bürger muss weder pro-aktiv auf dieses Recht hingewiesen werden, noch steht die strikte Zweckangabe und Zweckbindung, die künftig gelten wird, in den Gesetzen. Erst mit dem aktuell beschlossenen Bundesmelderecht wird dies gesetzlich vorgeschrieben. Und erst mit diesem neuen Recht haben die Bürgerinnen und Bürger die volle Kontrolle über ihre Daten und können die Verwendung für Werbung und Adresshandel unterbinden.Die Datenschutzprobleme, die bei der Nutzung von rechtmäßig oder erst recht von unrechtmäßig erworbenen und genutzten Daten der Werbewirtschaft bestehen, lassen sich im Melderecht nicht lösen. Jeder muss sich bewusst sein, dass Daten, die er für Rabatte und Kundenkarten oder auch Preisausschreiben und Gewinnspiele freiwillig hergibt, für Werbung und zum Adresshandel genutzt werden können. Wer nicht mehr will, dass seine Daten so genutzt werden, muss von seinen Rechten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gebrauch machen. Die Meldebehörde ist hierfür jedenfalls nicht die richtige Adresse.
Zitat von: groundstar am Sonntag, 08. Juli 2012 - 11:08:38Aber die Sache mit dem Meldegesetz ist Mist. Das finde ich überhaupt nicht gut und es ist auch nicht liberal.Eilandhegel, selbst Du Pirat weisst, dass nicht die FDP den Mist allein entschieden hat, sondern wir in einer Koalition sind. Hierzu mal die offizielle Stellungnahme von Manuel Höferlin, dem Innenexperten der FDP-Bundestagsfraktion:Zitat08.07.2012BERLIN. Zum Bundesmeldegesetz erklärt der Innenexperte derFDP-Bundestagsfraktion Manuel HÖFERLIN:Die Kritik der Sozialdemokraten am neuen Bundesmeldegesetz ist scheinheilig. Noch ist das Melderecht Ländersache, aber in den Landesmeldegesetzen finden sich weder Widerspruchsmöglichkeiten gegen Werbung und erst recht keine Einwilligungsvorbehalte. Die SPD streut den Menschen Sand in die Augen, wenn sie die geltende Rechtslage verschweigt und so tut, als könnten erst durch die Überführung des Melderechts in Bundeskompetenz Auskünfte aus den Melderegistern verlangt werden.Mit dem neuen Bundesmeldegesetz gibt es erstmalig für alle Bürgerinnen und Bürger ein voraussetzungsloses Widerspruchsrechts gegen Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Werbung. Künftig dürfen Daten nur noch zum Zweck der Abfrage genutzt werden, ein Verstoß dagegen ist bußgeldbewehrt. Ab 2014 verbessert sich daher die Rechtslage: Jedermann muss von den Behörden bei Eintragung ins Melderegister auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden.In den Landesmeldegesetzen ist gesetzlich lediglich ein Widerspruchsrecht für Parteienwerbung vorgesehen. Generelle Auskunftssperren sind nur zulässig, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder ähnliche Rechtsgüter droht. Ein gesetzliches Widerspruchsrecht für Werbung oder Adresshandel ist in den Landesmeldegesetzen nicht verankert. Aus europarechtlichen Gründen ist zwar ein Widerspruch möglich, aber nur wenn Daten erkennbar zum Zwecke der Direktwerbung verlangt werden. Der Bürger muss weder pro-aktiv auf dieses Recht hingewiesen werden, noch steht die strikte Zweckangabe und Zweckbindung, die künftig gelten wird, in den Gesetzen. Erst mit dem aktuell beschlossenen Bundesmelderecht wird dies gesetzlich vorgeschrieben. Und erst mit diesem neuen Recht haben die Bürgerinnen und Bürger die volle Kontrolle über ihre Daten und können die Verwendung für Werbung und Adresshandel unterbinden.Die Datenschutzprobleme, die bei der Nutzung von rechtmäßig oder erst recht von unrechtmäßig erworbenen und genutzten Daten der Werbewirtschaft bestehen, lassen sich im Melderecht nicht lösen. Jeder muss sich bewusst sein, dass Daten, die er für Rabatte und Kundenkarten oder auch Preisausschreiben und Gewinnspiele freiwillig hergibt, für Werbung und zum Adresshandel genutzt werden können. Wer nicht mehr will, dass seine Daten so genutzt werden, muss von seinen Rechten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gebrauch machen. Die Meldebehörde ist hierfür jedenfalls nicht die richtige Adresse.http://16wp.fdp-fraktion.de/files/541/541-Hoeferlin-Meldegesetz.pdf
Wie Viele von der FDP sitzen denn da?Wo sind die alle? Liegt das vielleicht auch am Pairing-Abkommen, und die warten alle draußen vor der Tür?Und wo ist die Parlamentsdebatte???___So geht das nicht weiter. Wenn ich mir die Kommentare der Bürger so ansehe, mache ich mir langsam Sorgen um unsere Zivilisationsdecke.
...Wie Viele von der FDP sitzen denn da?Wo sind die alle? Liegt das vielleicht auch am Pairing-Abkommen, und die warten alle draußen vor der Tür?Und wo ist die Parlamentsdebatte???...
Du tust immer so, als sei die FDP alleine für allen Mist verantwortlich, der da so passiert. das ist natürlich unsinn. Und in diesem speziellen Fall bin ich ja auch auf die Kollegen sauer. Aber nochmal: Da gibt es auch eine CDU und eine CSU in der Koalition.
Und man muss sich in einer Koalition schon an Abmachungen halten. Wo sind denn all die SPD / Grünen und LINKEn MdBs an diesem denkwürdigen Abend? Wären die alle dagewesen, dann wäre das auch so nicht durchgegangen.
Zu den Geschäftskunden von Schober gehört ausgerechnet die Partei, die nun den verbraucherfreundlichen Erstentwurf des Meldegesetzes zur Freude der Adresslobby weitgehend kastriert hat: die FDP. Es war im Bundestagswahlkampf 2009, als zahlreiche Wähler eine FDP-Mail in ihren Postfächern vorfanden (“FDP Partei-Information”). Die wenigsten Empfänger dürften ihre Mailadresse aber zuvor an die Liberalen weitergeben haben. Tatsächlich kamen die persönlichen Daten von der Schober Gruppe, die wiederum das Material von Teilnehmern an einer “LIFESTYLE-Konsumentenbefragung” abgegriffen hatte.