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Seite 2 des Tagesspiegels revidiert das ganze LEIDER schon wieder ein bißchen: "....Nach türkischem Recht müssen die Verurteilten etwa zwei Drittel ihrer Strafe absitzen, also 40 Jahre, wenn das Urteil im bevorstehenden Verfahren vor dem Obersten Berufungsgericht der Türkei Bestand haben sollte."http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/rekordstrafe-fuer-tuerkische-alkoholpanscher/5828698.html?p5828698=2
Ich bin mal gespannt, wie dieser Fall enden wird.