Unter "Spass beiseite", weil es keinen Spass macht u.U. 18 Jahre und länger für ein Kind Unterhalt zu zahlen das ein Anderer gemacht hat.
Gestern hat der Bundesgerichtshof endlich entschieden, daß die Mütter den Namen des tatsächlichen Vaters benennen müssen. Vor allen Dingen kann nun im Zweifelsfall ein Vaterschaftstest gefordert werden. Das wird Hunderttausende von Vätern von "Kuckuckskindern" freuen.
Und Sie können den zu Unrecht gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater zurückfordern.
solange der falsche Vater nicht die Mutter wegen Betruges verklagen kann, sondern darauf hoffen muss, dass sie den richtigen Namen nennt ist das Urteil nur ein halber Schritt in die richtige RichtungWas will man(n) denn machen, wenn die Frau den Namen nicht nennt oder behauptet, sie könne sich nicht erinnern?
Das gilt allerdings nur, wenn die Mutter mit dem falschen Kindervater zum Zeitpunkt der Geburt
nicht verheiratet war.
Sind die beiden zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet und leben zusammen (und sogar noch zehn Monate danach!), ist der Mann m.E. der Vater des Kindes. Das hat er mit der Eheschließung im Vorwege schon anerkannt.