Das gemeinsame Ja zum Kind
Das Kind austragen? Gemeinsames Sorgerecht? Entscheiden können das meist nur die Mütter. Das ist unfair, findet Leser Lutz Bierend. Er plädiert für einen anderen Ansatz.
...
Das juristische Pendant zur Abtreibung könnte wie folgt aussehen: Wenn eine unverheiratete schwangere Frau sich für das Kind entscheidet, ist sie zunächst verpflichtet, den werdenden Vater zu informieren. Innerhalb eines Monats hätte der Vater das Recht, die Elternschaft zu verweigern und damit "juristisch abzutreiben". Die letzte Entscheidung hätte schließlich die Mutter: Möchte sie das Kind weiterhin alleine austragen, muss sie auch die Konsequenzen alleine tragen.
...
QukA:
zeit.deDer Autor des Artikel, Lutz Bierend, stellt die These auf, dass werdende Väter ein Mitspracherecht haben sollten, ob die werdende Mutter die Leibesfrucht behält oder die Schwangerschaft abbricht. Juristischer Hebel (bei Unverheirateten) soll der Unterhalt sein: Entscheidet sich die Frau ohne Zustimmung des Mannes (des leiblichen Vaters) für ein Kind, soll dieser das recht haben, keinen Unterhalt zu zahlen.
Ganz ehrlich: Mir kommt dabei der kalte Kaffee wieder hoch. Wenn die Jungs nicht bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, mögen sie sich doch bitteschön von den Mädels fernhalten. Frau Faust ist auch recht freundlich!