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Groundstar, danke für diesen Hinweis. Jeder Bürger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz das Recht, von allen Bundesministerien und –behörden Auskünfte und Akteneinsicht zu verlangen. Dieses Portal hilft ihm, seine Schwellenängste zu überwinden und stellt Rahmenformulare zur Verfügung, die auch über diese Plattform abgeschickt werden. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden öffentlich dokumentiert und archiviert.Ich finde, dieses Portal ist ein kleiner Baustein in unserer Demokratie und wir sollten es durch pfiffige Fragen populär machen.
Der Hinweis von Flora Immobilien stimmt so nicht.Auszug aus dem Informationsfreiheitsgesetz:"Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich."Es gibt allerdings Ausnahmen wie: Veröffentlichung personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personalakten u.ä.
Mach ich, mach ich. Da offensichtlich Argumente gegen Vorurteile und Klischees nichts ausrichten, werde ich auf dem beschriebenen Weg beim Bundesministerium für Justiz den Verbesserungsvorschlag machen, anstatt eines Urteils, das sich ja im Zweifelfall widerlegen läßt, gleich ein Vor-Urteil zu fällen, da es unmöglich ist, dieses durch Rechtsmittel anzugreifen und deshalb endgültig ist. Das erspart viel Geld und Zeit!
(Auszug aus diesem Gesetz).
Zitat von: Brilonius am Donnerstag, 04. August 2011 - 15:44:33(Auszug aus diesem Gesetz).Du kannst einen Auszug aus dem Gesetzt so oft als stichhaltiges Argument benutzen, wie du willst. Es wird dadurch nicht besser.Das wäre so, als wenn ich die Behauptung aufstelle, im Straßenverkehr entstehen keine gefährlichen Situationen, denn schließlich steht ja ganz eindeutig im § 1 der StVO, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.