Autor Thema: Frag den Staat  (Gelesen 2072 mal)

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Offline ToRü | ToРуз

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Frag den Staat
« am: Dienstag, 02. August 2011 - 15:31:51 »
Was Ihr den Staat schon immer mal fragen wolltet, könnt Ihr hier tun:

http://fragdenstaat.de/
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Offline Brilonius

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Re: Frag den Staat
« Antwort #1 am: Mittwoch, 03. August 2011 - 14:50:52 »
Groundstar, danke für diesen Hinweis.  :top

Jeder Bürger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz das Recht, von allen  Bundesministerien und –behörden Auskünfte und Akteneinsicht zu verlangen.
Dieses Portal hilft ihm, seine Schwellenängste zu überwinden und stellt Rahmenformulare zur Verfügung, die auch über diese Plattform abgeschickt werden. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden öffentlich dokumentiert und archiviert.

Ich finde, dieses Portal ist ein kleiner Baustein in unserer Demokratie und wir sollten es durch pfiffige Fragen populär machen.

Flora Immobilien

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Re: Frag den Staat
« Antwort #2 am: Mittwoch, 03. August 2011 - 14:55:05 »
Groundstar, danke für diesen Hinweis.  :top

Jeder Bürger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz das Recht, von allen  Bundesministerien und –behörden Auskünfte und Akteneinsicht zu verlangen.
Dieses Portal hilft ihm, seine Schwellenängste zu überwinden und stellt Rahmenformulare zur Verfügung, die auch über diese Plattform abgeschickt werden. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden öffentlich dokumentiert und archiviert.

Ich finde, dieses Portal ist ein kleiner Baustein in unserer Demokratie und wir sollten es durch pfiffige Fragen populär machen.

Ich denke, hier  fehlt ein gaaaaanz wichtiger Zusatz, der so gut wie jede Information ausschließt:

Jeder Bürger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz das Recht, von allen  Bundesministerien und –behörden Auskünfte und Akteneinsicht zu verlangen , wenn er ein berechtigtes Interesse nachweist und die Information nicht Datenschutzrechtlich versagt werden muss.


Offline Brilonius

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Re: Frag den Staat
« Antwort #3 am: Mittwoch, 03. August 2011 - 17:34:59 »
Der Hinweis von Flora Immobilien stimmt so nicht.

Auszug aus dem Informationsfreiheitsgesetz:

"Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich."

Es gibt allerdings Ausnahmen wie: Veröffentlichung personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personalakten u.ä.

Flora Immobilien

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Re: Frag den Staat
« Antwort #4 am: Donnerstag, 04. August 2011 - 06:49:33 »
Der Hinweis von Flora Immobilien stimmt so nicht.

Auszug aus dem Informationsfreiheitsgesetz:

"Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich."

Es gibt allerdings Ausnahmen wie: Veröffentlichung personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personalakten u.ä.

Ha ha,
dann versuch mal dein Glück.

Offline Brilonius

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Re: Frag den Staat
« Antwort #5 am: Donnerstag, 04. August 2011 - 13:49:20 »
Mach ich, mach ich. Da offensichtlich Argumente gegen Vorurteile und Klischees nichts ausrichten, werde ich auf dem beschriebenen Weg beim Bundesministerium für Justiz den Verbesserungsvorschlag machen, anstatt eines Urteils, das sich ja im Zweifelfall widerlegen läßt, gleich ein Vor-Urteil zu fällen, da es unmöglich ist, dieses durch Rechtsmittel anzugreifen und deshalb endgültig ist. Das erspart viel Geld und Zeit!

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Frag den Staat
« Antwort #6 am: Donnerstag, 04. August 2011 - 14:40:37 »
Mach ich, mach ich. Da offensichtlich Argumente gegen Vorurteile und Klischees nichts ausrichten, werde ich auf dem beschriebenen Weg beim Bundesministerium für Justiz den Verbesserungsvorschlag machen, anstatt eines Urteils, das sich ja im Zweifelfall widerlegen läßt, gleich ein Vor-Urteil zu fällen, da es unmöglich ist, dieses durch Rechtsmittel anzugreifen und deshalb endgültig ist. Das erspart viel Geld und Zeit!

Vorverurteilung ist ja in unserem Rechtsstaat gang und gäbe.

Ich habe es indes probiert und bin auf das Ergebnis gespannt. ich werde berichten.

Trotz eines Katalogs von Ausnahmetatbeständen gilt seit dem 1. Januar 2006 der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Zuvor galt das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind.

Es muss grundsätzlich Zugang zu den angefragten Informationen gewährt werden, es sei denn, im Einzelfall stehen schützenswerte Interessen Dritter dem Informationszugang entgegen. Die Behörde muss dies dann einzelfallbezogen prüfen und darlegen.
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Blubb

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Re: Frag den Staat
« Antwort #7 am: Donnerstag, 04. August 2011 - 14:49:26 »
Mach ich, mach ich. Da offensichtlich Argumente gegen Vorurteile und Klischees nichts ausrichten, werde ich auf dem beschriebenen Weg beim Bundesministerium für Justiz den Verbesserungsvorschlag machen, anstatt eines Urteils, das sich ja im Zweifelfall widerlegen läßt, gleich ein Vor-Urteil zu fällen, da es unmöglich ist, dieses durch Rechtsmittel anzugreifen und deshalb endgültig ist. Das erspart viel Geld und Zeit!

Das verstehe ich nicht. Konntest Du es vielleicht erklären, bevor ich was dagegen sage?

Offline Brilonius

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Re: Frag den Staat
« Antwort #8 am: Donnerstag, 04. August 2011 - 15:44:33 »
War ironisch gemeint und eine Antwort auf Flora-Immobiliens falscher Darstellung des Informationsfreiheitsgesetzes und anschließender Meinung, dieses Gesetz funktioniere sowieso nicht (Vorurteil) trotz der von mir angeführten und ich meine - stichhaltigen -  Argumente (Auszug aus diesem Gesetz).

Flora Immobilien

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Re: Frag den Staat
« Antwort #9 am: Donnerstag, 04. August 2011 - 16:37:04 »
(Auszug aus diesem Gesetz).

Du kannst einen Auszug aus dem Gesetzt so oft als stichhaltiges Argument benutzen, wie du willst. Es wird dadurch nicht besser.

Das wäre so, als wenn ich die Behauptung aufstelle, im Straßenverkehr entstehen keine gefährlichen Situationen, denn schließlich steht ja ganz eindeutig im § 1 der StVO, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Frag den Staat
« Antwort #10 am: Donnerstag, 04. August 2011 - 17:46:20 »
(Auszug aus diesem Gesetz).

Du kannst einen Auszug aus dem Gesetzt so oft als stichhaltiges Argument benutzen, wie du willst. Es wird dadurch nicht besser.

Das wäre so, als wenn ich die Behauptung aufstelle, im Straßenverkehr entstehen keine gefährlichen Situationen, denn schließlich steht ja ganz eindeutig im § 1 der StVO, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Na ja, ich denke, der bessere Vergleich wäre, man bräuchte kein Justizsystem, denn die Gesetze regeln alles. Da jedoch sich nicht alle an die Gesetze halten, brauche ich es halt doch.

Aber darum geht es hier odh eher peripher, oder?

Deine Aussage, man bekäme nur Auskunft, wenn man berechtigtes Interesse nachweist und die Information nicht Datenschutzrechtlich versagt werden muss, stimmt eben nur zum Teil.

Das ist ja eben der Paradigmenwechsel: Ich muss seit 2006 eben nicht mehr ein berechtigtes Interesse nachweisen, denn das Gesetz geht davon aus, das alle Behördeninformationen öffentlich sind. Der Staat kann ein Auskunftsersuchen demnach eben nicht mehr einfach so und pauschal zurückweisen, da alle Informationen prinzipiell erstmal als öffentlich gelten. Jeder Bürger kann Akteneinsicht nehmen.

Du hast Recht, wenn es um den Bereiche wie Perönlichkeitsrechte, Geheimnisse, nationale Sicherheit etc. geht. Jeder Antrag muss entsprechend geprüft werden; ist dies gegeben, muss der Antragsteller darüber informiert werden.

Wenn mein Ersuchen abgelehnt wird, stellt dies einen Verwaltungsakt dar, gegen den ich Widerspruch oder Klage erheben kann.


 
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Offline Brilonius

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Re: Frag den Staat
« Antwort #11 am: Donnerstag, 04. August 2011 - 19:52:32 »
Wir treten alle Gesetze in die Tonne. Falls wir in Schwierigkeiten kommen, nehmen wir uns einen Rechtsanwalt als Experte für geistige Eintopfgerichte. Der grandios intellektuelle Vergleich unserer Missetat mit § 1 STVO  wird jeden anständigen Richter überzeugen.
Gut, nicht?