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Es gebe keine "tragfähigen Beweise", dass der 52-Jährige im Februar 2010 eine Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling bei der Urteilsverkündung. (schreibt Yahoo)Wie lange saß er nochmal in U-Haft? Über 4 Monate? Vorverurteilt durch die Medien. Wie tiefgehend wurde sein Ruf durch die Vorverurteilung zerstört? Was ist nochmal mit seinem Arbeitsverhältnis passiert?Bekommt er da irgendwelche Entschädigungen?Kommentar.
ZitatWie lange saß er nochmal in U-Haft? Über 4 Monate? Vorverurteilt durch die Medien. Wie tiefgehend wurde sein Ruf durch die Vorverurteilung zerstört? Was ist nochmal mit seinem Arbeitsverhältnis passiert?Bekommt er da irgendwelche Entschädigungen?er kann ca. 3000.-€ geltend machen.... und seinen Verteidiger zahlt dann auch der Staat...
Wie lange saß er nochmal in U-Haft? Über 4 Monate? Vorverurteilt durch die Medien. Wie tiefgehend wurde sein Ruf durch die Vorverurteilung zerstört? Was ist nochmal mit seinem Arbeitsverhältnis passiert?Bekommt er da irgendwelche Entschädigungen?
Du hast bestimmt recht, breughel,aber ich sehe es eben als Frau,... emotional !
ZitatWie lange saß er nochmal in U-Haft? Über 4 Monate? Vorverurteilt durch die Medien. Wie tiefgehend wurde sein Ruf durch die Vorverurteilung zerstört? Was ist nochmal mit seinem Arbeitsverhältnis passiert?Bekommt er da irgendwelche Entschädigungen?Ja, ihm steht da eine Entschädigung zu.Ich würde noch viel weiter gehen. Strafrechtlich lässt sich ja gegen die Nebenklägerin vorgehen, an Vortäuschen einer Straftat, Falsche Verdächtigung, Falsche uneidliche Aussage oder Üble Nachrede wäre zu denken. Natürlich abhängig davon wie es jetzt weitergeht. Zivilrechtlich könnte man da auch noch vorgehen. Für die Nebenklägerin könnte sich das noch zu einem gefährlichen Bumerang entwickeln.