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Hape Kerkeling hat gestern abgesagt weil er andere Sachen nicht vernachlässigen möchte, schade eigentlich.
Meinetwegen kann man die Sendung auch ganz einstellen. Langweilig, uninspiriert und beliebig.
Zitat von: Blubb am Sonntag, 06. November 2011 - 15:12:47Meinetwegen kann man die Sendung auch ganz einstellen. Langweilig, uninspiriert und beliebig.Welch hartes Urteil über eine Unterhaltungsshow die immerhin als die erfolgreichste Sendung ihrer Art in Europa gilt.
Blupp, Du sprichst mir aus der seele !!!!!!!
Also, prinzipiell lässt sich ja über Geschmack vortrefflich streiten.Aber was stellt Ihr Euch denn unter einem "vernünftigen" Programm vor?
"Top Gear" ist in der Tat ein Highlight!Für mich ist das Problem, dass ich über die GEZ gezwungen werde, die öffentlich-rechtlichen mit zu finanzieren.Ich nutze z.B. auch seit langer Zeit Pay-TV. da bekomme ich eben z.B. werbefreie Kindersendungen und hochwertige Dokus auf National Geographic, History, Bio, oder Discovery. Ok, ich muss extra dafür bezahlen, aber das ist OK.Wenn die Konsumenten entsprechend die Wahl hätten, müsste auch ARD, ZDF etc. sich dem Wettbewerb stellen und u.U. die Qualität anpassen.Wobei ich finde, dass es das durchaus sehr gute Sendungen gibt. Allerdings sehe ich nicht nur Fernesehen, um hohe Ansprüche erfüllt zu haben, sondern auch ma der anspruchslosen Unterhaltung zu frönen. Das alles können Öffis nicht leisten, daher ist Vielfalt dier gute Schlüssel.Und ich oute mich mal: Ich finde Wetten Dass immer noch sehenswert, kann es mir aber ohne Gottschalk kaum vorstellen.
Das BVerfG hielt das niedersächsische Gesetz zwar für grundsätzlich verfassungsgemäß, erklärte aber zahlreiche Bestimmungen für verfassungswidrig, weil diese die Rundfunkfreiheit nicht angemessen gewährleisteten. Es stellte fest, dass zentrale Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender die Grundversorgung sei, die deshalb höheren Anforderungen genügen müssen als Privatsender. Dieser Grundversorgungsauftrag umfasst drei Elemente: die allgemeine, flächendeckende Empfangbarkeit der öffentlich-rechtlichen Programme, die Gewährleistung eines inhaltlichen Standards der Programme und die Sicherung der Meinungsvielfalt (hier Binnenpluralismus).Aufgrund der Werbefinanzierung besteht beim Privatrundfunk die Gefahr, dass populären, massenattraktiven Programmen ein großer Teil der Sendezeit gewidmet wird. Deshalb kann der Privatfunk allein die öffentliche Kommunikationsaufgabe, die sich aus der Rundfunkfreiheit ergibt, (nach h.M. bzw. unter den derzeitigen ökonomischen und frequenztechnischen Umständen) nicht erfüllen.