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Leider hat Murxelhannes das nicht so auf dem Radar ... wie macht man eigentlich Foto´s von nichts aber das ist ein anderes Thema, darum ging s hier ja zum Schluss auch um Medion´s Qualitäten !Genervte GrüßeStörfaktor
Du kannst nicht leugnen das es nicht ! vorran geht.
Jeden morgen kann ich beobachten um 6:40, wie die Herren Bauarbeiter nichts machen.
Mich nervt tierisch, das ich seit letztem Jahr :Rettungswagen verkehrt herum durch die halbseitig gesperrte Straße stoßen, die PKW´s auf den Bürgersteig ausweichen ... und ich in den Graben !!!
Wurde hier ein politisches Zeichen gesetzt? Wollte man nach Regierungswechsel von Seiten der CDU auf Teufel komm raus den Bürgern suggerieren, es ginge voran?
Ich glaube nicht , das Störfaktor den Rettungswagen damit kritisieren will.Schon gar nicht möchte er ihn hoffentlich keinen großen Umweg fahren lassen. Er könnte ja selbst in diesem Wagen liegen, was ich nie hoffen will.Die Situation ist aber durchaus immer Gefährlich, wenn sich ein Rettunfgswagen nähert
§ 35Sonderrechte(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,1. wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,2. im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.(4) Die Beschränkungen der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.(8 ) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
§ 38Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.Es ordnet an:"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
War das nicht so, dass Rettungswagen (und auch Feuerwehr, Polizei,...) vom Grundprinzip her sich genauso an die StVO zu halten haben, wie jeder andere auch?! Und dass "Regelverstöße" durch die Öffentlichkeit im Normalfalle lediglich geduldet werden?Diese Nachfrage bitte nicht falsch verstehen. Ich bin absolut dafür, dass der Rettungswagen den schnellsmöglichen Weg wählt und mache immer bereitwillig sofort Platz, wenn sich was nähert,... und befürworte das auch, meine Frage ist allgemein, weil was passiert eigentlich, wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz in Einbahnstraßen/an Kreuzungen mit roten Ampeln/ bei Rechts vor Links etc. pp. einen anderen Verkehrsteilnehmer rammt, oder ihm und seinem Vehikel anderweitig Schaden zufügt?MfGJW
Ja, unerhört sowas, dass der Rettungswagen mit dem Schlaganfallpatienten, der dringend in die Stroke Unit muss, nicht den Umweg Sanddeich, Chr.-Lohse-Str., Schröderskamp nimmt, sondern den schnellen Weg durch die Baustelle. Ich hoffe, du hast die deine Alufelge nicht am Randstein gekratzt.
Falsch. Ihn nervt es, dass Rettungswagen gegen die Einbahnstraßenregelung in der Baustelle ihm entgegen kommen.Sonst hätte er ja geschrieben, dass es ihn nervt, dass Rettungswagen gegen die Einbahnstraßenregelung in der Baustelle ihm entgegen kommen müssen.Oder aber er hat sich nur falsch ausgedrückt.
Übrigens: ich finde es nicht gut das Bilder und Diskussion getrennt wurden. Warum ? Unsachligkeit ? Oder wird diese erschöpfende Diskussion über Sonderrechte etc. den künstlerischen Ansprüchen die die Bilder erheben nicht gerecht?Bei anderen Themen in der Fotothek wird ja auch zu den Bildern palavert und das wird nicht abgetrennt.Meine Damen und Herren Moderatoren, euer agieren ist bisweilen intuitiv, anders kann ich nicht erklären das mal gelöscht wird und mal nicht. Das mal Themen verschoben werden und mal nicht. Das Zensur geübt wird mal schneller und mal langsamer oder gar nicht.Störfaktor