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Him Urlaubsgeld darf das Überhaubt gestrichen werden wenn es Vertraglich geregelt ist so mal schnell gefragt.
Nein, vertragliche Leistungen müssen natürlich erbracht werden. Aber der Arbeitnehmer kann/darf darauf verzichten um z.B. seinen Beitrag zum Einsparen von ein paar Millionen zu leisten. Genützt hat sowas für den Erhalt eines Standortes - so viel ich weiß - noch nie. Ist aber glaube ich die bevorzugte Vorgehensweise laut "Leitfaden für Betriebschließungen"aus dem Verlag für Profitgeier. Ich bin nicht sicher, aber wirkt sich so ein Verzicht nicht auch auf spätere Zahlungen von Abfindungen und/oder ALG aus?