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„Arschloch“Wenn ein Kraftfahrer zu einem Kunden seiner Spedition mehrfach „Arschloch“ sagt, ist das nicht unbedingt ein Grund zur Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Eine bessere Werbung für Zeitarbeit als solche Urteile gibt es nicht.
Aaaah ja! Gut zu wissen - denn es gibt oft Menschen, die ich 'Arschloch' nennen möchte!
Aaaaaber Du arbeitest nicht im Steinbruch und hast auch keinen so geringen Lohn von nur2000 Euronen im Monat und damit biste kein Prolet - DU darfst das nicht ungestraft sagen