Wobei es nur dann gilt, so habe ich es jedenfalls verstanden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Sprich: Der Lehrer kann sein häusliches Arbeitszimmer (neuschlechtdeutsch: Home-Office) absetzen (was auch völlig ok ist), der selbständige, der in seinem Betrieb ein Büro hat, kann sein häusliches Arbeitszimmer, in welchem er Abend für Abend und Wochenende für Wochenende z.B. Buchhaltung oder geschäftliche Korrespondenz macht, nicht absetzen.
Habe ich das richtig verstanden?