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Die rot-grüne Bundesregierung hat 2002 den Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kernenergie beschlossen und ein Gesetz hierzu geschaffen. Die bestehenden Atomkraftwerke wurden mittels einer Reststrommenge begrenzt, neue Kraftwerke dürfen nicht gebaut werden. Zudem sollten die Restmengen der alten und störanfälligen Kraftwerke (wie Brunsbüttel und Krümmel) auf modernere und "sicherere" Kraftwerke (wie Brokdorf) übertragen werden. Soweit der Plan.Klar war, dass mit dem Einzug der Liberalen in die Bundesregierung als eines der ersten Projekte auch der Ausstieg aus dem Atomausstieg terminiert wurde. Nun entbrannte in der Regierung ein Streit über die Frage, ob der Atomausstieg nur im Bundestag (schwarz-gelb) zu beschließen sei oder der Bundesrat zustimmen müsse. Seit der Rüttgers- und FDP-Abwahl in NRW gibt es keine schwarz-gelbe Mehrheit mehr im Bundestag, also droht der Ausstieg aus dem Ausstieg zu scheitern.Wie ich heute lesen durfte (klick hier) will die Bundeskanzlerin heute unserem Ober-Volksfestler Peter Harry vorschlagen, mit einer "moderaten Laufzeitverlängerung von nur 8 bis 12 Jahren" den Ausstieg zu verzögern, ohne den Bundesrat beteiligen zu müssen. Angeblich brauche man nur für eine "deutliche Laufzeitverlängerung" die Zustimmung der Länder im Bundesrat...Ich habe die gutachtliche Stellungnahme des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier, die er im Auftrag des zuständigen Bundesministers erstellt hat, gelesen und konnte eine solche Differenzierung nirgends finden. Im Gegenteil, Papier schreibt:"Von daher erscheint eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken,auch wenn eine solche Regelung auf rein sachlich-rechtliche Inhalte beschränktsein sollte, als nicht nur marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähigeund vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts und damitzustimmungsbedürftig nach Art. 87 c GG."Wer mich kontrollieren möchte, klicke hier.Ich bin fassungslos, fast sprachlos, über die Dreistigkeit, mit der die Bundeskanzlerin, mit der CDU und FDP uns Wähler anlügen und vorführen!!!!
Und "man" ist dann wieder einmal das Bundesverfassungsgericht?
Same procedure as every time... Wenn sich 2 Streiten...
Zitat von: groundstar am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 10:05:45Same procedure as every time... Wenn sich 2 Streiten...Der "Streit" ist doch erst entstanden, als die Atomlobbyistenmehrheit im Bundesrat durch die NRW-Wahl weg war!
...Übrigens: Laufzeitverlängerung könntet 3.000.000.000 EUR pro Jahr an Einnahmen für den Fiskus bringen.
Zitat von: groundstar am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 12:59:04...Übrigens: Laufzeitverlängerung könntet 3.000.000.000 EUR pro Jahr an Einnahmen für den Fiskus bringen.Klar dass gerade die FDPler die Eurozeichen in den Augen haben und sich bei solchen Gedanken vor lauter Glückseligkeit gar nicht mehr einkriegen können. Oder seit ihr etwa käuflich ? Haben die Weisen der FDP schon mal ausgerechnet was die Endlagerung des Atommülls für - sagen wir mal 1000000 Jahr so kostet. Und wer muss das bezahlen? EON oder Vattenfall? Nein, aber Deine Kinder und Enkel und Urenkel und urururrur......Letztens fragte jemand in einem anderen Thread, ob wir denn nichts aus Tschernobyl gelert haben. Bestimmte "Gruppierungen" bestimmt nicht, denn die sind resistent gegen solche Erkenntnisse.
Zitat von: Schmarni am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 08:35:55"Von daher erscheint eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken,auch wenn eine solche Regelung auf rein sachlich-rechtliche Inhalte beschränktsein sollte, als nicht nur marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähigeund vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts und damitzustimmungsbedürftig nach Art. 87 c GG."Das Papier-Gutachten ist vom 27.05, also gerade mal eine Woche alt.Inzwischen hat auch die Bundesregierung ihre Rechtsprüfung abgeschlossen und wird sich nun beraten - ein normaler Vorgang. Und bis dieser abgeschlossen ist, wird eben die bis dato geltende Rechtsauffassung der Regierung vertreten.Wie so oft in unserem juristischem Dschungel: Man wird sicherlich den Begriff "wesentlich" versuchen zu definieren.
"Von daher erscheint eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken,auch wenn eine solche Regelung auf rein sachlich-rechtliche Inhalte beschränktsein sollte, als nicht nur marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähigeund vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts und damitzustimmungsbedürftig nach Art. 87 c GG."
Haben die Weisen der FDP schon mal ausgerechnet ...?
Zitat von: groundstar am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 09:38:40Zitat von: Schmarni am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 08:35:55"Von daher erscheint eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken,auch wenn eine solche Regelung auf rein sachlich-rechtliche Inhalte beschränktsein sollte, als nicht nur marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähigeund vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts und damitzustimmungsbedürftig nach Art. 87 c GG."Das Papier-Gutachten ist vom 27.05, also gerade mal eine Woche alt.Inzwischen hat auch die Bundesregierung ihre Rechtsprüfung abgeschlossen und wird sich nun beraten - ein normaler Vorgang. Und bis dieser abgeschlossen ist, wird eben die bis dato geltende Rechtsauffassung der Regierung vertreten.Wie so oft in unserem juristischem Dschungel: Man wird sicherlich den Begriff "wesentlich" versuchen zu definieren. Underground, Deine Ausführungen entsetzen mich noch mehr!!!Wenn die Bundesregierung das von ihr beauftragte Papier-Gutachten akzeptieren würde, dann gäbe es gerade KEINE Diskussion über ein "wesentlich" oder "nicht wesentlich". Das Gutachten ist absolut klar: JEDE Verlängerung bedarf der Zustimmung!!!! Geschrieben wurde es ja nicht von "irgendjemanden", und bezahlt (darauf kommt es ja an, nicht wahr?!) hat es auch keine Umweltlobby!!! Die Bundesregierung interessiert sich einen "S******dreck" für das Recht!!!
Du bist nicht käuflich? Du erbringst sicher eine Leistung und bekommst Geld dafür. Oder erbringst Du keine Leistung und bekommst Geld dafür?
Du interpretierst aus meinem Finanzhinweis gleich meine Zustimmung zur Sache und reduzierst es auf's Parteibuch. Warum?