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ich bin damit auch mehr als unzufrieden, aber trotzdem gilt:nulla poene sine legewobei die Definition des Europäischen Gerichtshofes, die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Strafe zu einzuornen, aus meiner Sicht fragwürdig ist. Hier geht es nicht um Strafe, sondern um Schutz. Zuallererst um den Schutz eines Menschen vor sich selbst, vor dem, was er in sich offenbar nicht steuern kann. Diesen Schutz dieses Menschen vor sich selbst versagen die Richter den Betreffenden
Zitat von: ae8090 am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 08:53:35ich bin damit auch mehr als unzufrieden, aber trotzdem gilt:nulla poene sine legewobei die Definition des Europäischen Gerichtshofes, die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Strafe zu einzuornen, aus meiner Sicht fragwürdig ist. Hier geht es nicht um Strafe, sondern um Schutz. Zuallererst um den Schutz eines Menschen vor sich selbst, vor dem, was er in sich offenbar nicht steuern kann. Diesen Schutz dieses Menschen vor sich selbst versagen die Richter den Betreffenden Des einen Wohl, des anderen Weh...Der Schutz der Allgemeinheit ist zwangsläufig eine Strafe für den Betroffenen.Und ich danke dem deutschen Rechtsstaat dafür, dass er jeden ohne Ansehen der Person vor Strafe ohne Rechtsgrundlage schützt, eben auch den Wiederholungsstraftäter.Es gab Zeiten in diesem Land, da wurden Menschen ohne Rechtsgrundlage eingesperrt. Das verletzte mein Rechtsempfinden!
Na ja - da gab es einen Schwerverbrecher, der so schlimme Taten begangen hat, daß er hinter Gitter mit anschließender Sicherheitsverwahrung mußte.Ein ordentliches (deutsches) Gericht hat ihn dazu verdonnert. Nun kommt eine anderes Gericht, das diese Rechtsprechung aufweicht - und sei es auch 'nur' in der Form, daß die Sicherheitsverwahrung aufgehoben wird.Schmarni, es GAB also in der jüngeren Vergangenheit ein Urteil eines Staates, auf den wir jetzt stolz sein wollen/sollen, für dessen Gesetze wir dankbar sind/sein sollen.Und kommst Du mit dieser 'wir-haben-ein-schweres-Los-durch-unsere-Vergangenheit-zu-tragen'-Geschichte!Das ist aber nicht das Thema! Es kotzt mich an, das ALLES mit der Vergangenheit, die kaum noch lebende Zeitzeugen hat, beeinflußt wird, wenn damit auch unser Recht demütigst vor imaginärer Kollektivschuld aufgeweicht wird.
Na ja - da gab es einen Schwerverbrecher, der so schlimme Taten begangen hat, daß er hinter Gitter mit anschließender Sicherheitsverwahrung mußte.Ein ordentliches (deutsches) Gericht hat ihn dazu verdonnert.
„Mit zunehmender Länge einer Online-Diskussion nähert sich die Wahrscheinlichkeit für einen Vergleich mit Hitler oder den Nazis dem Wert Eins an.“– Mike Godwin
Quirks Ausnahme Ein absichtliches Herbeirufen von Godwins Gesetz ist vergeblich bzw. ungültig.
ZitatQuirks Ausnahme Ein absichtliches Herbeirufen von Godwins Gesetz ist vergeblich bzw. ungültig.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sollen nun 3 Schwerkriminelle freikommen, die eigentlich nach Verbüßung ihrer Strafe in Sicherheitsverwahrung bleiben sollten. Nachzulesen HIERWo bleiben also die Menschenrechte derer, die sich dann in Gefahr befinden, wenn diese Männer freikommen?Mein Rechtsempfinden ist (wieder einmal) stark irritiert. Vielleicht kann jemand von Euch dafür eine Erklärung finden?