Autor Thema: Gericht kippt Bäderregelung  (Gelesen 1255 mal)

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Paul Schrader

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Gericht kippt Bäderregelung
« am: Mittwoch, 07. April 2010 - 19:20:16 »
Die Geschäfte in den Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns bleiben künftig an Sonntagen häufiger geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald erklärte am Mittwoch die Bäderverkaufsverordnung für unwirksam. Mehr ...

Dieses Urteil könnte Signalwirkung für Schleswig-Holstein haben, wo die Kirche ebenfalls Klage eingereicht hat.

Alex

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Re: Gericht kippt Bäderregelung
« Antwort #1 am: Mittwoch, 07. April 2010 - 19:30:44 »
Dieses Urteil könnte Signalwirkung für Schleswig-Holstein haben, wo die Kirche ebenfalls Klage eingereicht hat.
Fakt ist doch, dass in den Sommermonaten die Umsätze an den Wochenenden gemacht werden. Von Montag bis Donnerstag normales Geschäft, von Freitag bis Sonntag kommen die Kurzurlauber und Ausflügler hinzu. Für die Gewerbetreibenden, die in den Wintermonaten kaum Einnahmen haben, wäre das ein herber Schlag.

Paul Schrader

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Re: Gericht kippt Bäderregelung
« Antwort #2 am: Donnerstag, 08. April 2010 - 07:27:53 »
Fakt ist aber auch, dass die Sonntagsruhe in Deutschland (noch) grundgesetzlich geschützt ist.

breughel

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Re: Gericht kippt Bäderregelung
« Antwort #3 am: Donnerstag, 08. April 2010 - 07:51:50 »
Die Kirche ist ein jämmerlicher Verein, ruft weltliche Gerichte an und ist offenbar nicht in der Lage,
zu erkennen, dass Menschen inzwischen zu allen denkbaren Zeiten arbeiten und Gottesdienst nach dem Zeitplan der Kirche nichts ist, als die Verwaltung des Glaubens durch die Bürokraten des Herrn.
Als Deutschlands größter Arbeitgeber mnit Sonderrechten hat man komplizierte Arbeits- und Tarifverträge geschaffen und natürlich wird auch in Kirchenunternehmen rund um die Uhr gearbeitet.
Wer stark ist im Glauben, der klagt nicht vor einem weltlichen Gericht gegen eine Bäderordnung, der lebt als Vorbild. Insofern wird hier auch ein Vorbild gegeben - das der Beschränktheit.

Paul Schrader

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Re: Gericht kippt Bäderregelung
« Antwort #4 am: Donnerstag, 08. April 2010 - 08:14:11 »
In diesem Fall geht es aber ums Grundgesetz. Es hätte auch Hertha Müller, Kassenmitarbeiterin des Spätkauf-Marktes in Nordstrand, klagen können und hätte gewonnen. Das Grundgesetz beruft sich dabei übrigens auf die Weimarer Verfassung (die ja in Teilen nach wie vor Gültigkeit hat) von 1919!

Nun ist die Frage, ob diese knapp 100 Jahre alte Regelung noch zeitgemäß ist. Wenn die Ladenöffnungszeiten an sich gekippt würden (dann müsste aber auch der Artikel 140 des GG geändert werden), spricht doch nichts gegen eine Sonntagsöffnung in Bädern. In Itzehoe z.B. wird man sich sicherlich spätestens nach dem vierten offenen Sonntag in Folge wieder auf die Sonntagsruhe besinnen! ;D
« Letzte Änderung: Donnerstag, 08. April 2010 - 08:19:55 von Paul Schrader »

breughel

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Re: Gericht kippt Bäderregelung
« Antwort #5 am: Donnerstag, 08. April 2010 - 08:16:32 »
Ist schon klar. Aber Herta hat nicht geklagt sondern die Verwaltung Gottes.
In Itzehoe gibt es inzwischen die Budenpermanenz, warum da noch extra am Sonntag in die Stadt?

Rhaco

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Re: Gericht kippt Bäderregelung
« Antwort #6 am: Donnerstag, 08. April 2010 - 10:43:23 »
Die Kirche ist ein jämmerlicher Verein, ruft weltliche Gerichte an und ist offenbar nicht in der Lage,
zu erkennen, dass Menschen inzwischen zu allen denkbaren Zeiten arbeiten und Gottesdienst nach dem Zeitplan der Kirche nichts ist, als die Verwaltung des Glaubens durch die Bürokraten des Herrn.

Breughel, das hätte man nicht besser in Worte fassen können und ich gebe dir vollends recht und vertrete
genau deine Meinung! Und für mich persönlich ist die "Kirche" schon seit Ewigkeiten zum Aufreger schlecht-
hin mutiert. Und wenn man sich so einige Dinge aus der Vergangenheit  zu Gemüte führt, dann sollten
die doch allmählich mal ganz heftig die Füße still halten und lieber die Zeit sinnvoll damit nutzen, ihren Anhängern die
doch so hoch gepriesenen 10 Gebote zu erläutern!!!

Gruß Rhaco...
« Letzte Änderung: Donnerstag, 08. April 2010 - 10:58:55 von Paul Schrader »