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Zitat von: Slartibartfass am Montag, 30. August 2010 - 21:14:05In Schleswig-Holstein würde eine sofort angeordnete Neuwahl äußerst unpraktisch, da das Wahlgesetz ja verfassungswidrig ist, und das Problem damit ja nicht behoben wäre.Jetzt müssen sich unsere Landespolitiker erstmal darauf einigen, wie sie das mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten verfassungskonform im Wahlgesetz unterbringen können. Das stimmt zwar zweifelsohne, insofern war die Situation in HH etwas einfacher. Aber hier in SH hat das Verfassungsericht durch den heutigen Spruch die schizophrene Situation geschaffen, dass die aufgrund eines Verfassungsbruches zustandegekommene Parlamentsmehrheit numehr ein verfassungskonformes Gesetz erarbeiten soll, zu dessen Auswirkungen es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gehören wird, dass ein nicht unerheblicher Teil der derzeitigen, nicht legal zustande gekommenen Mehrheit ihr Mandat verlieren könnte.
In Schleswig-Holstein würde eine sofort angeordnete Neuwahl äußerst unpraktisch, da das Wahlgesetz ja verfassungswidrig ist, und das Problem damit ja nicht behoben wäre.Jetzt müssen sich unsere Landespolitiker erstmal darauf einigen, wie sie das mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten verfassungskonform im Wahlgesetz unterbringen können.
Im Übrigen ist das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichtes durchaus umstritten....Richter können Parlamente nicht auflösen!
Zitat von: groundstar am Dienstag, 31. August 2010 - 10:22:21Im Übrigen ist das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichtes durchaus umstritten....Richter können Parlamente nicht auflösen! Sollte es nicht eine Selbstverständlichkeit sein, diesen Zustand schnellstmöglich abzustellen? Statt dessen rechtfertigt man seine Regierungsmehrheit, die durch ein verfassungswiedriges Verfahren zustande gekommen ist, auch noch. Dabei ist es egal, ob auch die Vorgängermehrheiten verfassungswiedrig zustande gekommen sind. Postenkleberei soweit das Auge reicht.Weimarer Verhältnisse sind zu vermeiden, solche allerdings auch.Lektüre zum Thema aus der TAZ gibts HIER
Lektüre zum Thema aus der TAZ gibts HIER
Das Verfahren war eben nicht verfassungswiedrig, sondern das Wahlgesetz aus 1991 (übrigens von der SPD unter Björn Engholm gemacht)....Übrigens ist auch das Bundeswahlgesetz verfassungswiederig, darf aber nach entsprechendem Urteil bis 2011 angewendet werden...
Zitat von: groundstar am Dienstag, 31. August 2010 - 10:54:01Das Verfahren war eben nicht verfassungswiedrig, sondern das Wahlgesetz aus 1991 (übrigens von der SPD unter Björn Engholm gemacht)....Übrigens ist auch das Bundeswahlgesetz verfassungswiederig, darf aber nach entsprechendem Urteil bis 2011 angewendet werden...Es entzieht sich leider meinem Verständnis, wie es möglich sein kann, das überhaupt Gesetzte beschlossen werden die verfassungswiedrig sind. Und auch das diese Gesetzte, nachdem festgestellt wurde das diese Eigenschaft haben, auch noch angewendet werden dürfen.Im übrigen ist es mir völlig egal, welche Partei welche verfassungswiedrigen Gesetze beschlossen hat. Die Sache an sich finde ich bemerkenswert.
Vielleicht hat Ahlhaus noch Kapazität frei und regiert SH mit.
Zitat von: breughel am Dienstag, 31. August 2010 - 18:18:52Vielleicht hat Ahlhaus noch Kapazität frei und regiert SH mit. und nicht wegen Ahlhaus, sondern einzig und allein aus Überzeugung, dass eine Neugliederung der Bundesländer überfällig ist