VERSCHIEDENES > SPASS BEISEITE
Hebesatz
Katja:
Okay, so eben nicht...
Aber vielleicht so: sieht das Gesetz eine Regelung zur außergewöhnlichen Rückerstattung vor?
Blubb:
Der Grund dafür wäre welcher? Wer soll zurückerstatten?
wutz:
Grübel. Was hat die Gewerbesteuer mit Leerständen zu tun?
Blubb:
--- Zitat von: Paul Schrader am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:57:25 ---Wo war hier von Gewerbesteuer die Rede? Habe ich etwas überlesen?
--- Ende Zitat ---
Ich ging davon aus, da Katja vom Hebesatz sprach, den sich so ausdrücklich nur aus dem Gewerbesteuerrecht kenne. Vielleicht meint sie ja auch einfach was anderes.
wutz:
Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewinn berechnet.
Hebesatz sagt man auch bei der Grundsteuer.
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