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Hebesatz

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Katja:
Okay, so eben nicht...

Aber vielleicht so: sieht das Gesetz eine Regelung zur außergewöhnlichen Rückerstattung vor?

Blubb:
Der Grund dafür wäre welcher? Wer soll zurückerstatten?

wutz:
Grübel. Was hat die Gewerbesteuer mit Leerständen zu tun?

Blubb:

--- Zitat von: Paul Schrader am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:57:25 ---Wo war hier von Gewerbesteuer die Rede? Habe ich etwas überlesen?

--- Ende Zitat ---

Ich ging davon aus, da Katja vom Hebesatz sprach, den sich so ausdrücklich nur aus dem Gewerbesteuerrecht kenne. Vielleicht meint sie ja auch einfach was anderes.

wutz:
Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewinn berechnet.
Hebesatz sagt man auch bei der Grundsteuer.


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