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Hebesatz

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Katja:
Es ist ja nicht so, daß der gestrige Abend mich nicht zum Nachdenken gebracht hätte - NEIN, ich will NICHT BM werden, aber Lösungen für Rätsel/Probleme zu finden, mag ich sehr (wenn sie knifflig sind)

Nun denke ich seit heute morgen über folgendes nach:

Kann eine Gemeinde den Hebesatz mit unterschiedlichen Multiplikatoren erheben?

Meine Idee wäre, den Hebesatz für leerstehende Gewerbeobjekte höher anzusetzen, als ein vermietetes Objekt.

Blubb - wäre das eine Knobelaufgabe für Dich? Ist das theoretisch rechtlich haltbar?

Paul Schrader:
Dagegen könnte der Gleichheitssatz "ius respicit aequitatem" sprechen.

Blubb:
Spontan würde ich sagen, dass es gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 GG verstößt.
Wissen tu es ich nicht, was auch damit zusammenhängt, dass das deutsche Gewerbesteuerrecht...nun ja...doch deutlich gewöhnungsbedürftig ist. Aber kraft meiner unendlichen Güte werde ich das mal nachforschen, wenn ich Zeit habe. ;)

Katja:
Ich wußte, daß ich mich auf Dich verlassen kann, Blubb!  :-*

Blubb:
Wird schon durch das Gesetz ausgeschlossen. § 16 Abs. 4 Gewerbesteuergesetz sagt, dass der Hebesatz für alle Unternehmen in der Gemeinde der gleiche sein muss.

Oder um mal aus dem Gesetz direkt zu zitieren:

4) Der Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein.

Ziemlich wenig Interpretionsspielraum.

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