die haben wohl auch mehr als die meisten von uns
Das stimmt wohl. Aber ich halte das nicht für schlimm.
Warum nicht?
Weil ich möchte, dass unsere Abgeordneten gut bezahlt werden. Und zwar aus zwei ganz einfachen Gründen:
Ich möchte zum Einen, dass die Abgeordneten unabhängig sind. Dass sie nicht abhängig sind, vielleicht hier und dort mal der einen oder anderen versuchung (und die kommen gewiss!) nachzugeben. Hohe Diäten sind zwar keine Garantie dafür, aber sicherlich ist die Verlockung, die von einem Stapel von beispielsweise zehn 500 € - Noten ausgeht deutlich höher, wenn ich 2.000 € im Monat bekomme als wenn ich 7.000 € im Monat bekomme. (Alle Zahlen jetzt frei aus der Luft gegriffen!)
Und zweitens möchte ich, dass jene Menschen, die in der Wirtschaft und/oder Verwaltung in höhere Gehaltsetagen aufsteigen können, weil sie gute und manchmal sogar außergewöhnliche Fähigkeiten, Kentnisse und Qualitäten haben, gerne für diesen Job an der Allgemeinheit interessieren. Dazu muss ich diesen Job dann aber auch interessant genug machen. Und hat eben auch einen finanziellen Aspekt.
Gewiss ist es problematisch, dass die Abgeordneten eines Parlamentes über die Höhe ihres eigenen Einkommens letztlich selbst bestimmen. Aber ich weiß auch keine bessere Lösung. Ein Arbeitsgeber in dem Sinne ist nicht da (und wenn man die Bundesrepublik bzw das jeweilige Bundesland als solchen sieht, stellt sich wieder die Frage, wer diesen 'Arbeitgeber' vertritt, für ihn handelt und Beschlüsse fasst.).
Ich hatte in der Vergangenheit auch so ab und an das Gefühl, dass die Abgeordneten in dieser Frage mehr Fingerspitzengefühl hätten walten lassen können. Ohne Frage. Und ich kannmir auch sinnvolle Regeln vorstellen, die sich die Abgeordneten geben könnten, um das Verfahren transparent und nachvollziehbar zu machen. (zB: Die Höhe der Diäten beträgt immer ein Vielfaches X vom Regelsatz für Erwachsene ALG II, die Minister/innen erhalten das Vielfache X+1, die Bundeskanzlerin X+2, der Bundespräsident X+3; bei den Abgeordneten und Regierungsmitgliedern auf Landeseben entsprechend)
Aber: Selbst wenn der Bundestag (oder einer der Landtage) einen solchen Beschluss fassen würde, niemand kann verhindern, dass die Abgeordneten nicht ein oder drei oder sieben Jahre später wieder anders verfahren.