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Hoffentlich erstattet der Hundebesitzer noch Anzeige wegen Tierquälerei.Denn neben der 'Sachbeschädigung' (die meistens nur mit einer Geldstrafe geahndet wird) sind ausgelegte Köder auch noch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz §17" [...] wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden [...] zufügt“ Darauf sollte bei der Anzeigenerstattung auch hingewiesen werden, damit nicht aus Unwissenheit "nur" wegen Sachbeschädigung ermittelt wird.Und da hätten wir wieder so einen Fall, bei dem ich mich vergessen könnte und Selbstjustiz üben würde. Schei*** was drauf, wenn ich dann wegen Körperverletzung angeklagt würde, wenn ich diesem Idioten die ausgelegten Köder zackig in sein Maul stopfe!
Schätzelein, ich habe einen Sohn groß- und zu einem sehr brauchbaren Menschen erzogen. Glaub' mir - eine kurze Unterrichtsstunde und dieser Minderjährige würde es nie wieder tun.Aber wieso wollt Ihr alle wissen, was wäre wenn? Ich habe bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß mich Gesetze nicht interessieren, würde ich so einen Drecksack erwischen - auch im Wissen um die Konsequenzen für mich.