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Es ist dem Bürger in engen grenzen erlaubt, selbst einzuschreiten, wenn Straftaten begangen werden. Er kann sogar nach dem Gesetz "verhaften".
Zitat von: breughel am Samstag, 16. Januar 2010 - 22:34:03Es ist dem Bürger in engen grenzen erlaubt, selbst einzuschreiten, wenn Straftaten begangen werden. Er kann sogar nach dem Gesetz "verhaften".Quatsch! Woher hat er den Haftungsbeschluss! Ein aus den Krimis bekanntes "Festnehmen" ist in beschränkten Fällen zeitweise möglich.Das Thema ist interessant!
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.