"Schock": 50.000 Volt!

Begonnen von muhviehstar, Montag, 24. November 2008 - 16:09:57

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wassolls

Immer mehr Kriminelle bewaffnen sich.
Da ist es doch legitim das die Polizei auch aufrüstet.
Ein Taser hat auch eine größere Reichweite als Pfefferspray oder Tränengasspray.So ist die Gefahr einer Verletzung für den Polizisten nicht mehr so groß.
Und mit den"Drecksäcken" habe ich kein Mitleid.
@ Slarti
Wenn du mal Opfer warst ,wirst du anders über gewaltbereite Leute denken.
Die Polizei wird sowas nicht bei Falschparkern einsetzen.

sophie

Zitat von: wassolls in Montag, 24. November 2008 - 23:07:04
Immer mehr Kriminelle bewaffnen sich.
Da ist es doch legitim das die Polizei auch aufrüstet.
Ein Taser hat auch eine größere Reichweite als Pfefferspray oder Tränengasspray.So ist die Gefahr einer Verletzung für den Polizisten nicht mehr so groß.
Und mit den"Drecksäcken" habe ich kein Mitleid.
@ Slarti
Wenn du mal Opfer warst ,wirst du anders über gewaltbereite Leute denken.
Die Polizei wird sowas nicht bei Falschparkern einsetzen.


Und die "Täter-Schutz Debatte hatten wir schon !

saab

@ Itzeflitze

    Und genau darum geht es, das Gejammer, dem Täter könnte etwas passieren !

muhviehstar

Zitat von: saab in Dienstag, 25. November 2008 - 21:18:49
@ Itzeflitze

Und genau darum geht es, das Gejammer, dem Täter könnte etwas passieren !


Nein, eben genau darum geht es nicht.

Wie nachweislich setzen Polizisten den Taser auch in nicht riskanten Situationen ein,
da dieser für die Beamten ungefährlicher erscheint.

Der Polizist widerum kann aber nicht beurteilen, ob der Gesundheitszustand
der betreffenden Person den Einsatz überhaupt zulässt.

Es gab Fälle, wo der Taser seitens der Beamten einfach nur eingesetzt wurde,
damit der "Verdächtige" die Fresse hält - und genau das führte zum Tode.

Und da sind wir bitte mal ehrlich: Auch wenn da der Einsatz einer Waffe
in keinster Weise notwendig war, der Beamte sah einfach, dass die Konsequenz

des Taser in seinen Augen lässig durchführbarer war als der Einsatz der Waffe.

Gemäß: Taser schockt, Waffe schmerzt. Und das kann es nicht sein.
Immerhin ist ER nicht der Hausarzt der Person.
Das sollte man schon bedenken.

Der Polizist kann in keinster Weise abschätzen, ob und wenn ja, wie gefährlich
der Taser ist.

Beim Griff zur Waffe widerum kann er das Risiko abschätzen.

saab

 

       muhviehstar, bei aller Liebe,

       aber das war doch nun Blödsinn.

       Eine Pistole führt, auch unbedacht eingesetzt, zumindest zu schweren

       Verletzungen, ein Taser, kann , im schlimmsten Falle, ebenso wie eine

       Pistole, zum Tode führen.

       Alle Polizisten haben eine Dienstwaffe !

       Wo hast Du Schmerzen mit dem Taser ?

muhviehstar

Zitat von: saab in Dienstag, 25. November 2008 - 22:18:56


    muhviehstar, bei aller Liebe,

    aber das war doch nun Blödsinn.

    Eine Pistole führt, auch unbedacht eingesetzt, zumindest zu schweren

    Verletzungen, ein Taser, kann , im schlimmsten Falle, ebenso wie eine

    Pistole, zum Tode führen.

    Alle Polizisten haben eine Dienstwaffe !

    Wo hast Du Schmerzen mit dem Taser ?


Die Waffe kann ich aufs Bein richten, damit die Person bewegungsunfähig ist.
Der Taser geht - egal worauf ich ziele - auf den Kreislauf und verursacht
in selbigem Schaden, ohne dass ich weiss, ob die Person Kreislaufprobleme hat.

saab

Zitat von: muhviehstar in Dienstag, 25. November 2008 - 22:26:25
Zitat von: saab in Dienstag, 25. November 2008 - 22:18:56


    muhviehstar, bei aller Liebe,

    aber das war doch nun Blödsinn.

    Eine Pistole führt, auch unbedacht eingesetzt, zumindest zu schweren

    Verletzungen, ein Taser, kann , im schlimmsten Falle, ebenso wie eine

    Pistole, zum Tode führen.

    Alle Polizisten haben eine Dienstwaffe !

    Wo hast Du Schmerzen mit dem Taser ?


Die Waffe kann ich aufs Bein richten, damit die Person bewegungsunfähig ist.
Der Taser geht - egal worauf ich ziele - auf den Kreislauf und verursacht
in selbigem Schaden, ohne dass ich weiss, ob die Person Kreislaufprobleme hat.

         Sag`ich ja "Täterschutz" das Opfer scheint Dir egal zusein !

wassolls

Auch Schußwaffen können zu schwersten Verletzungen führen.
Und wenn jemand Dreck am stecken hat, dann weiß er ja in Zukunft was auf ihn zukommen kann.
Eine Schußwaffe kann auch leichter Unbeteideidigte verletzen.(Durchschuß)
Wenn ein Täter zwischen anderen Leuten steht, kann man auch keine Schußwaffe einsetzen.

saab

       Wenn auf der einen Seite "Klar" auf der Grundlage geltenden Rechtes freikommt,

       was regt Ihr Euch auf, das auf der Grundlage geltenden Englischen Rechtes,
 
       dort der Taser eingeführt wird, und sollte er in Deutschland ebenfalls eingeführt

       werden, dann auf der Grundlage : "Geltenden Rechtes" ......................................


       So Einfach ist das !

sophie

@saab

und dann wird es diejenigen geben, die die Entscheidung für Klar akzeptiert haben,
aber die Grundlage "Geltendens Recht" bei`m Taser absolut ablehnen.

Martin100

Hallo,

Zitat von: muhviehstar in Dienstag, 25. November 2008 - 22:26:25

Die Waffe kann ich aufs Bein richten, damit die Person bewegungsunfähig ist.


Du kannst dir nicht vorstellen wie schwer es ist ein sich in Bewegung befindendes Bein zu treffen. Selbst bei eine stehenden Bein ist es schwer.

Und eine Schußwunde in einem Bein bedeutet nicht automatisch bewegungsunfähigkeit.

Gruß Martin

Johomo

Bevor der Taser also vom Polizisten eingesetzt wird, muss er das "Opfer" fragen ob er herzkrank ist. Wenn ja, wird er halt erschossen. So einfach ist das.
:ironie

Stiffmeister2008

#42
Es ist doch vollkommen egal, ob es sich bei der einzusetzenden Waffe um Taser, Schlagstock oder Schusswaffe handelt.
Ist der Beamte gestresst, reagiert über, weiß sich nicht anders zu helfen...wie auch immer, "jede" dieser Waffen kann den Täter/Verdächtigen umbringen.

Die aktuellen News über den Einsatz der Taser werden die Ohren der bösen Buben erreichen, wenn sie es nicht schon getan haben.
Werden Terroristen überwältigt, müssen sie sich halt vorher überlegen, ob sie sich zur Wehr setzen oder nicht. Wacht ein Typ *oder auch eine Frau* morgens auf und läuft Amok, weil die Welt ja wiedermal so gemein zu ihm oder ihr war, muss diese Person auch damit rechnen, durch Beamte verletzt oder getötet zu werden.

Jeder Täter hat immer eine faire Chance: Er kann sich schließlich vorher überlegen, ob er den Mist verzapfen will, bevor er ihn dann tatsächlich verzapft. Einen so dermaßen gefährlichen Gedanken in die Tat umzusetzen, sodass Beamte einen durch Waffengewalt stoppen müssen...dazu wird schließlich niemand gezwungen. Wird der Täter in so einem Fall verletzt oder getötet, hat er es sich selbst zuzuschreiben.

Gruß,
Stiff

Martin100

Hallo,

Zitat von: Stiffmeister2008 in Mittwoch, 26. November 2008 - 15:18:36
Es ist doch vollkommen egal, ob es sich bei der einzusetzenden Waffe um Taser, Schlagstock oder Schusswaffe handelt.

Es ist nicht egal. Der Einsatz von Gewalt ist in den jeweiligen "Polizei-Gesetzen" der Länder geregelt.

Und die muß "verhältismaßig" sein.

Gruß Martin

Stiffmeister2008

Zitat von: Martin100 in Mittwoch, 26. November 2008 - 16:51:24
Hallo,

Zitat von: Stiffmeister2008 in Mittwoch, 26. November 2008 - 15:18:36
Es ist doch vollkommen egal, ob es sich bei der einzusetzenden Waffe um Taser, Schlagstock oder Schusswaffe handelt.

Es ist nicht egal. Der Einsatz von Gewalt ist in den jeweiligen "Polizei-Gesetzen" der Länder geregelt.

Und die muß "verhältismaßig" sein.

Gruß Martin

Hallo Martin,

ich habe auch nicht gemeint, dass "der Einsatz von Gewalt", der in den jeweiligen Polizeigesetzen geregelt ist, egal ist.
Gemeint war, dass es egal ist, "welche Waffe eingesetzt" wird....tödlich können sie alle sein." Gleichgültig, ob der Beamte sie als harmlos ansieht oder nicht.
Einsatz von Gewalt ==> wird geregelt in Gesetzen, ist also -nicht egal-  
Einsatz der Waffe   ==> harmlos oder nicht....falsch eingesetzt sind sie alle gefährlich -also egal-  

Gruß,
Stiff