Zitat des Tages

Begonnen von ThK, Sonntag, 09. November 2025 - 10:19:34

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ThK

Zitat von: NF in Gestern um 17:34:45Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten.
Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen.
Er hat allerdings in jedem Fall den entstehenden Schaden zu ersetzen.


Moin NF, der eingestellte Artikel sollte doch bestimmt hier rein: unnützes Wissen


"Der unzufriedene Mensch findet keinen
bequemen Stuhl."                       
Benjamin Franklin