In Itzehoe läuft derzeit eine neue Bettlerstrategie - junge Frau mit jungem Hund sitzt niedlich überall herum - es sind zumindest drei Exemplare unterwegs.
In Hamburg läuft derweil die Nummer - Krüppel mit exotischen Gliedmaßen bitten um Spende.
Katzen sind derezit nicht im Bettelangebot.
Es erinnert mich an die Dreigroschenoper - da gibt es auch den Ausstattungsladen für das Bettelgewerbe.
Die Damen mit den Hunden habe ich gestern auf den Sitzbänken bei Rossmann gesehen, bevor sie ihren "Job" anfingen.
Die Hunde sind putzig, aber was passiert wohl, wenn die Bettlersaison vorbei und der Hund nicht mehr so niedlich ist?
Mal ehrlich, kann in Itzehoe die Bettelei mit Tieren nicht verboten werden?
Zitat von: Itzeflitze in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 09:58:37
Die Damen mit den Hunden habe ich gestern auf den Sitzbänken bei Rossmann gesehen, bevor sie ihren "Job" anfingen.
Die Hunde sind putzig, aber was passiert wohl, wenn die Bettlersaison vorbei und der Hund nicht mehr so niedlich ist?
Mal ehrlich, kann in Itzehoe die Bettelei mit Tieren nicht verboten werden?
alles wird weiter verwertet - die Hunde und die Frauen.
Zitat von: Itzeflitze in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 09:58:37
Mal ehrlich, kann in Itzehoe die Bettelei mit Tieren nicht verboten werden?
Und was ist dann mit den "richtigen" Landstreichern, die ihren Kumpel Bello dabei haben? Muss der Hund dann während des Bettelns irgendwo außerhalb warten?
Nein, man sollte hier nicht alle über einen Kamm scheren. In diesem Fall ist wohl eher Aufklärung gefragt - leider hat sich noch nicht ausreichend herumgesprochen, dass es sich bei den Damen mit Welpen um eine organisierte Struktur handelt, die schamlos das Mitleid der Passanten ausnutzen.
Es ist hier und woanders so oft genug thematisieert worden, wer das immer noch nicht weiß und immer noch spendet, ist dumm.
Verboten werden kann es nicht. Die Stadt? hat es so gewollt.
(https://www.itzehoe-live.net/gallery/18/247-250713124545.jpeg)
Es sollte sich mal Jemand darum kümmern ob die Hunde Steuermarken tragen!? >:D
Wieso, kaschra, wenn sie ihren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet Itzehoe haben, dann interessiert das niemanden! Oder glaubst Du, die Tierschutzbeauftragte unseres Ordnungsamtes kümmert sich um solche Banalitäten ANDERER Ämter, wo doch hier schon so viel zu tun ist? ;)
Die Bettler kommen ja nichtmal aus Deutschland.
Möglicherweise sind die Tiere weder gechipt noch geimpft.
Da habt Ihr bestimmt Recht. Es ist schon eine Sch..., dass man keine Handhabe gegen diese Art von Bettelei hat. Die Tiere tun mir jetzt schon leid, denn sie landen irgendwann auf der Strasse oder im Tierheim.
Auf der Seite des deutschen Tierschutzbüros habe ich etwas gefunden was sich auch unsere Stadtväter und -mütter einmal ansehen sollten.
http://www.tierschutzbuero.de/betteln-welpen/
Unser Stadtbild läd ja nicht gerade mehr zum bummeln ein, aber wenn es jetzt noch vermehrt Bettler zieren, wird es noch schlechter.
Zitat von: kaschra in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 13:28:50
Da habt Ihr bestimmt Recht. Es ist schon eine Sch..., dass man keine Handhabe gegen diese Art von Bettelei hat. Die Tiere tun mir jetzt schon leid, denn sie landen irgendwann auf der Strasse oder im Tierheim.
Auf der Seite des deutschen Tierschutzbüros habe ich etwas gefunden was sich auch unsere Stadtväter und -mütter einmal ansehen sollten.
http://www.tierschutzbuero.de/betteln-welpen/
Unser Stadtbild läd ja nicht gerade mehr zum bummeln ein, aber wenn es jetzt noch vermehrt Bettler zieren, wird es noch schlechter.
Unser Stadtbild ist derzeit stimmiig. Auf der Piazetta stehen geparkte Autos (nicht von der FDP) und eine Fischbude, es reicht sehr gut nach Backfisch (wer es mag), einige Leute vermüllen den Platz, in der Breiten Straße viel Autoverkehr und Bettler und wenn man Pech hat grausige Musikanten mit Verstärkergegrummel.
Dazwischen Ruinen, Ramschläden udn auch mal ein schöner Laden. Die Bürger festlich gekleidet in Schlabberklamotten und demonstrierend dass es Übergewicht gibt aber dadurch auch viel Fläche für Tattoos.
Grusel!
Zitat von: kaschra in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 13:28:50
Da habt Ihr bestimmt Recht. Es ist schon eine Sch..., dass man keine Handhabe gegen diese Art von Bettelei hat. Die Tiere tun mir jetzt schon leid, denn sie landen irgendwann auf der Strasse oder im Tierheim.
Auf der Seite des deutschen Tierschutzbüros habe ich etwas gefunden was sich auch unsere Stadtväter und -mütter einmal ansehen sollten.
http://www.tierschutzbuero.de/betteln-welpen/
Unser Stadtbild läd ja nicht gerade mehr zum bummeln ein, aber wenn es jetzt noch vermehrt Bettler zieren, wird es noch schlechter.
Ich habe das mal durchgelesen, kaschra - okay, zugegeben nur überflogen ;) - aber mir ist sofort aufgefallen, daß es dieses 'Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung' nur in Berlin, Niedersachsen, Bremen etc. (da heißt das dann auch noch anders, weiß aber gerade nicht wie!) gilt.
Schleswig Holstein hat so ein Gesetz nicht in der Form - was dann eben auch bedeutet, daß unsere Stadt-Chefs sich das angucken können, es aber nicht übernommen werden kann....
Das einzige, was wirklich wirkt, ist das Ignorieren dieser Bettler - aber wer kann sich schon einer niedlichen Hundewelpennase entziehen, die vor einem sitzt und so guckt, wie sie guckt....
So lange diese Leute gegen kein Gesetz verstoßen, gehören sie zum Stadtbild wie...wie...eine Fischbude!? ;)
Zitat von: wutz in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 12:47:02
Es ist hier und woanders so oft genug thematisieert worden, wer das immer noch nicht weiß und immer noch spendet, ist dumm.
Verboten werden kann es nicht. Die Stadt? hat es so gewollt.
(https://www.itzehoe-live.net/gallery/18/247-250713124545.jpeg)
Uuuund: Da steht ja ein Auto, mitten in der FuZo! ;D Wie breughel anmerkte: Wir waren's diesmal nicht... ;D
Aber mal ehrlich: Bei der mauen FuZo-Besucherfrequenz kräht doch kein Hahn danach, denn: Wen soll es stören wenn eh kaum einer da ist? Da haben die sich einfach die falsche Stadt für die Bettelei ausgesucht. Gut, es gibt Städte, da würden die sich wundern, dass sie angebettelt werden.... >:D :peitsch
Vielleicht wandelt sich ja auch die Szene. Statt: "Willst Du Rrrose kaufen" könnte es bald heißen: "Willst Du Welpe kaufen"... >:D
Übrigens: Spannend was Wkipdia zu einem Teilaspekt schreibt:
"Betteln ist in Deutschland grundsätzlich steuerfrei, das heißt Einkünfte hieraus unterliegen nicht der Einkommensteuer. Sofern jedoch ,,gewerbsmäßiges Betteln" vorliegt,[4] können diese gegebenenfalls als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG aufgefasst werden, wobei dies praktisch kaum nachweisbar sein dürfte."
Mösch, da entgeht dem Fiskus doch eine Einnahmequelle...
Und ich fand dies: http://thorsten-dahl.blog.de/2012/05/01/bettelei-hunden-13604738/
Und man erkennt wofür die Piazetta doch gut - Treffpunkt für recht nervige Leute, Autoparkplatz udn Fischbudenflair - die Investition war super!
Abends dann übrigens eher jugendliche Balzarena.
Na, da werden die LCP-Wannabe-Punker dann die Vorzüge der Piazetta sicher auch noch entdecken.
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 17:43:01
Na, da werden die LCP-Wannabe-Punker dann die Vorzüge der Piazetta sicher auch noch entdecken.
Danke für den schönen Gruß!
Zitat von: breughel in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 17:44:43
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 17:43:01
Na, da werden die LCP-Wannabe-Punker dann die Vorzüge der Piazetta sicher auch noch entdecken.
Danke für den schönen Gruß!
War nicht persönlich gemeint - eher eine realistische Einschätzung. Also doch dafür kämpfen, dass der LCP bald aufgehübscht werden kann, dann bleiben die da auch... ;D
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 17:52:35
Zitat von: breughel in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 17:44:43
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 17:43:01
Na, da werden die LCP-Wannabe-Punker dann die Vorzüge der Piazetta sicher auch noch entdecken.
Danke für den schönen Gruß!
War nicht persönlich gemeint - eher eine realistische Einschätzung. Also doch dafür kämpfen, dass der LCP bald aufgehübscht werden kann, dann bleiben die da auch... ;D
da die Piazetta nich keinen Namen hat schlage ich vor: Piazetta de la Nervsäcke
Piazetta Tormento (hört sich auf italienisch gleich besser an...) ;D
Piazetta Ostacolo
Piazetta Baracca Pesce
Zitat von: Katja in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 15:19:02
Zitat von: kaschra in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 13:28:50
Da habt Ihr bestimmt Recht. Es ist schon eine Sch..., dass man keine Handhabe gegen diese Art von Bettelei hat. Die Tiere tun mir jetzt schon leid, denn sie landen irgendwann auf der Strasse oder im Tierheim.
Auf der Seite des deutschen Tierschutzbüros habe ich etwas gefunden was sich auch unsere Stadtväter und -mütter einmal ansehen sollten.
http://www.tierschutzbuero.de/betteln-welpen/
Unser Stadtbild läd ja nicht gerade mehr zum bummeln ein, aber wenn es jetzt noch vermehrt Bettler zieren, wird es noch schlechter.
Ich habe das mal durchgelesen, kaschra - okay, zugegeben nur überflogen ;) - aber mir ist sofort aufgefallen, daß es dieses 'Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung' nur in Berlin, Niedersachsen, Bremen etc. (da heißt das dann auch noch anders, weiß aber gerade nicht wie!) gilt.
Schleswig Holstein hat so ein Gesetz nicht in der Form - was dann eben auch bedeutet, daß unsere Stadt-Chefs sich das angucken können, es aber nicht übernommen werden kann....
Das einzige, was wirklich wirkt, ist das Ignorieren dieser Bettler - aber wer kann sich schon einer niedlichen Hundewelpennase entziehen, die vor einem sitzt und so guckt, wie sie guckt....
So lange diese Leute gegen kein Gesetz verstoßen, gehören sie zum Stadtbild wie...wie...eine Fischbude!? ;)
Wie jedes andere Bundesland hat Schleswig-Holstein auch ein Gesetz für die Zuständigkeiten der Polizei. Das wird in SH aber über das Landesverwaltungsgesetz (http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/29pk/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=456&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwGSHV21IVZ&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint) geregelt. Ab §§ 162 ff. LVwG kann man lesen, was die Polizei darf.
Insofern gilt auch in Berlin nicht das ASOG von Bremen, wo es glaube ich sowieso schon anders heißt, und umgekehrt. Das ist Landesrecht und jedes Bundesland regelt das durch ein eigenes Gesetz.
Zitat von: Blubb in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 21:04:26
Zitat von: Katja in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 15:19:02
Zitat von: kaschra in Donnerstag, 25. Juli 2013 - 13:28:50
Da habt Ihr bestimmt Recht. Es ist schon eine Sch..., dass man keine Handhabe gegen diese Art von Bettelei hat. Die Tiere tun mir jetzt schon leid, denn sie landen irgendwann auf der Strasse oder im Tierheim.
Auf der Seite des deutschen Tierschutzbüros habe ich etwas gefunden was sich auch unsere Stadtväter und -mütter einmal ansehen sollten.
http://www.tierschutzbuero.de/betteln-welpen/
Unser Stadtbild läd ja nicht gerade mehr zum bummeln ein, aber wenn es jetzt noch vermehrt Bettler zieren, wird es noch schlechter.
Ich habe das mal durchgelesen, kaschra - okay, zugegeben nur überflogen ;) - aber mir ist sofort aufgefallen, daß es dieses 'Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung' nur in Berlin, Niedersachsen, Bremen etc. (da heißt das dann auch noch anders, weiß aber gerade nicht wie!) gilt.
Schleswig Holstein hat so ein Gesetz nicht in der Form - was dann eben auch bedeutet, daß unsere Stadt-Chefs sich das angucken können, es aber nicht übernommen werden kann....
Das einzige, was wirklich wirkt, ist das Ignorieren dieser Bettler - aber wer kann sich schon einer niedlichen Hundewelpennase entziehen, die vor einem sitzt und so guckt, wie sie guckt....
So lange diese Leute gegen kein Gesetz verstoßen, gehören sie zum Stadtbild wie...wie...eine Fischbude!? ;)
Wie jedes andere Bundesland hat Schleswig-Holstein auch ein Gesetz für die Zuständigkeiten der Polizei. Das wird in SH aber über das Landesverwaltungsgesetz (http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/29pk/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=456&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwGSHV21IVZ&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint) geregelt. Ab §§ 162 ff. LVwG kann man lesen, was die Polizei darf.
Insofern gilt auch in Berlin nicht das ASOG von Bremen, wo es glaube ich sowieso schon anders heißt, und umgekehrt. Das ist Landesrecht und jedes Bundesland regelt das durch ein eigenes Gesetz.
Insbesondere wurde im schleswig-holsteinischen Landesverwaltungsgesetz der Begriff der "Sicherheit und Ordnung" bereits vor vielen Jahren auf den Begriff der "Sicherheit" reduziert.
Das heißt, der Landesgesetzgeber will nicht (konnte nicht) mehr verlangen, dass sich Polizei und Ordnungsamt noch um die Ordnung im Gemeindegebiet kümmern. Sie haben sich lediglich noch um die Sicherheit zu kümmern. So lange also keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, darf gar nicht eingeschritten werden, da Polizei und Ordnungsamt sonst ihr Ermessen und ihre Kompetenzen überschreiten.
Wir sind ja zum Glück alle sooooo liberal ! ;)
Zitat von: Rizzi in Freitag, 26. Juli 2013 - 09:14:59
Insbesondere wurde im schleswig-holsteinischen Landesverwaltungsgesetz der Begriff der "Sicherheit und Ordnung" bereits vor vielen Jahren auf den Begriff der "Sicherheit" reduziert.
Das heißt, der Landesgesetzgeber will nicht (konnte nicht) mehr verlangen, dass sich Polizei und Ordnungsamt noch um die Ordnung im Gemeindegebiet kümmern. Sie haben sich lediglich noch um die Sicherheit zu kümmern. So lange also keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, darf gar nicht eingeschritten werden, da Polizei und Ordnungsamt sonst ihr Ermessen und ihre Kompetenzen überschreiten.
Wir sind ja zum Glück alle sooooo liberal ! ;)
Und "Sicherheit" ist ja jetzt auch unser "Supergrundrecht"... ;D
Zitat von: Rizzi in Freitag, 26. Juli 2013 - 09:14:59
Wir sind ja zum Glück alle sooooo liberal ! ;)
Im liberalen Sinne heißt liberal nicht nur liberal! ;D
Zitat von: Rizzi in Freitag, 26. Juli 2013 - 09:14:59
Insbesondere wurde im schleswig-holsteinischen Landesverwaltungsgesetz der Begriff der "Sicherheit und Ordnung" bereits vor vielen Jahren auf den Begriff der "Sicherheit" reduziert.
Das heißt, der Landesgesetzgeber will nicht (konnte nicht) mehr verlangen, dass sich Polizei und Ordnungsamt noch um die Ordnung im Gemeindegebiet kümmern. Sie haben sich lediglich noch um die Sicherheit zu kümmern. So lange also keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, darf gar nicht eingeschritten werden, da Polizei und Ordnungsamt sonst ihr Ermessen und ihre Kompetenzen überschreiten.
Danke, genau DAS wollte ich sagen! :-*
Damit mußte ich mich nämlich beschäftigen, als ich nachsah, welche Kompetenzen die Ämter für den Erlaß einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen haben müssen. DAS war danach (m.M.n.) die erste Hürde, die es zu überwinden gilt. (OT: wenn jemand mir dabei helfen könnte, wäre eine pn großartig!!!!!)
Es gibt Straßenmusiker, die mit der Zeit gehen:
(https://fbcdn-sphotos-b-a.:-P.net/hphotos-ak-frc1/1044307_390715127705989_707311985_n.jpg)
Quelle: https://fbcdn-sphotos-b-a.:-P.net/hphotos-ak-frc1/1044307_390715127705989_707311985_n.jpg
Aber nicht in IZ