Das JAW Charlottenhöhe steht zum Verkauf.
Es wurde sehr lange dort nichts investiert und es gibt beachtliche Auflagen für die Nutzung und bauliche Gestaltung.
Das Haus gehört dfem Kreis Steinburg - ehemals war es eine Lungenheilstätte für Menschen, die nach TBC dort auskurieren sollten und später allgemein erholen sollten. Dann wurde es lange für die Jugendhilfe genutzt und nun soll es verkauft werden.
Es soll Interessenten geben aber kein Angebot.
Die öffentliche Hand ist oft sehr talentiert darin, Immobilien wenig zu pflegen und sie dann zum Kauf anzubieten.
Wer also Lust hat - auf gehts. Angebot bis September an den Kreis Steinburg
Zuletzt war Bibeku Mieter und Nutzer des Objekts. Zum Investieren haben die ja nichts.
Zitat von: Moni84 in Dienstag, 23. Juli 2013 - 19:19:16
Zuletzt war Bibeku Mieter und Nutzer des Objekts. Zum Investieren haben die ja nichts.
Willst du damit sagen, dass es nicht Aufgaben der Eigentümer ist für Instandhaltung und Pflege einer Immobilie zu sorgen sondern der Mieter/Nutzer?
Nöö, will ich nicht sagen, aber es ist Aufgabe des Mieters, damit vernünftig umzugehen.
Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.
Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.
Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?
...wäre ja vielleicht was für die "Punker".... ;D
Zu nah am Wald? Das Problem kann doch leicht behoben werden - Motorsäge raus und Feuerholz machen...
;D
Zitat von: Hägar in Donnerstag, 21. November 2013 - 12:23:32
...wäre ja vielleicht was für die "Punker".... ;D
aber nur mit Shuttleservice, Vollverpflegung und Flatrate bei Bier ;D
Zitat von: breughel in Donnerstag, 21. November 2013 - 11:10:32
Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.
Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.
Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?
Das Anwesen ist ja seit ewigen zeiten im Kreisbesitz. Die rechtslage hat sich da geändert. Und Außenbereich ist halt ein Hinderungsgrund.
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 15:09:33
Zitat von: breughel in Donnerstag, 21. November 2013 - 11:10:32
Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.
Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.
Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?
Das Anwesen ist ja seit ewigen zeiten im Kreisbesitz. Die rechtslage hat sich da geändert. Und Außenbereich ist halt ein Hinderungsgrund.
ja, so ändert sich so manches... in Itzehoe steht übrigens seit vielen Jahren ein von der Stadt verkauftes Klohaus in der Breiten Straße und vergammelt.
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 15:09:33
Zitat von: breughel in Donnerstag, 21. November 2013 - 11:10:32
Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.
Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.
Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?
Das Anwesen ist ja seit ewigen zeiten im Kreisbesitz. Die rechtslage hat sich da geändert.
Das stimmt so leider nicht.
Der Waldabstand - oder in früheren Fassungen des Landeswaldgesetzes auch "Waldschutzstreifen"- betrug immer 30 m.
Entweder, der Kreis war tatsächlich de jure nicht ganz sauber davor oder aber der Wald ist einfach näher ans Gebäude heran gewachsen. Soll ja auch vorkommen.
Zitat von: Rizzi in Donnerstag, 21. November 2013 - 15:30:04
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 15:09:33
Zitat von: breughel in Donnerstag, 21. November 2013 - 11:10:32
Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.
Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.
Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?
Das Anwesen ist ja seit ewigen zeiten im Kreisbesitz. Die rechtslage hat sich da geändert.
Das stimmt so leider nicht.
Der Waldabstand - oder in früheren Fassungen des Landeswaldgesetzes auch "Waldschutzstreifen"- betrug immer 30 m.
Entweder, der Kreis war tatsächlich de jure nicht ganz sauber davor oder aber der Wald ist einfach näher ans Gebäude heran gewachsen. Soll ja auch vorkommen.
natürlich hat der Wald schuld.
Was hätte dieses Landeswaldgesetz (im Falle eines Verkaufes) denn für Folgen für die neuen Besitzer?
Zitat von: breughel in Donnerstag, 21. November 2013 - 15:31:16
Zitat von: Rizzi in Donnerstag, 21. November 2013 - 15:30:04
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 15:09:33
Zitat von: breughel in Donnerstag, 21. November 2013 - 11:10:32
Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.
Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.
Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?
Das Anwesen ist ja seit ewigen zeiten im Kreisbesitz. Die rechtslage hat sich da geändert.
Das stimmt so leider nicht.
Der Waldabstand - oder in früheren Fassungen des Landeswaldgesetzes auch "Waldschutzstreifen"- betrug immer 30 m.
Entweder, der Kreis war tatsächlich de jure nicht ganz sauber davor oder aber der Wald ist einfach näher ans Gebäude heran gewachsen. Soll ja auch vorkommen.
natürlich hat der Wald schuld.
Wer sonst?
Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. Für Bauern, die ja privilegiert im Aussenbereich sind, wäre da ggf. etwas machbar. Jeder andere Nutzer könnte das nur im Rahmen des bestehenden B-Plans tun.
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 21:09:31
Zitat von: breughel in Donnerstag, 21. November 2013 - 15:31:16
Zitat von: Rizzi in Donnerstag, 21. November 2013 - 15:30:04
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 15:09:33
Zitat von: breughel in Donnerstag, 21. November 2013 - 11:10:32
Und nun will der Kreis Steinburg das Anwesen Charlottenhöhe verkaufen. Für nen Appel undn Ei - da keiner es haben will.
Es gibt viele Auflagen für die Nutzung und es bestehen Verstöße gegen den Landschaftsschutz - zu nah am Wald gelegen usw.
Da scheint der Kreis nicht ganz auf sich selbst aufgepasst zu haben - sonst hätte er sich doch selbst anzeigen müssen und sich Auflagen erteilen müssen...oder?
Das Anwesen ist ja seit ewigen zeiten im Kreisbesitz. Die rechtslage hat sich da geändert.
Das stimmt so leider nicht.
Der Waldabstand - oder in früheren Fassungen des Landeswaldgesetzes auch "Waldschutzstreifen"- betrug immer 30 m.
Entweder, der Kreis war tatsächlich de jure nicht ganz sauber davor oder aber der Wald ist einfach näher ans Gebäude heran gewachsen. Soll ja auch vorkommen.
natürlich hat der Wald schuld.
Wer sonst?
Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. Für Bauern, die ja privilegiert im Aussenbereich sind, wäre da ggf. etwas machbar. Jeder andere Nutzer könnte das nur im Rahmen des bestehenden B-Plans tun.
Das ist mir irgendwie zu kryptisch. Kannst du das mal in Klartext aufdröseln?
Kann ich das kaufen, abreissen und mir da ´ne Villa mit Pool hinbauen, wenn ich genügend Abstand zum Wald halte, oder sind Gebäude da grundsätzlich illegal?
Und wieso kann der B-Plan kaum mehr geändert werden?
Kannst Du nicht da das Gebäude ausserhalb einer Ortschaft , also eines Bebaungsplans liegt.
Guckst Du hier: http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 21:09:31
Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. ...
Nun wiedersprichst du dir aber selber.
Entweder Aussenbereich oder es gibt einen B-Plan.
Beides gleichzeitig gibt es net. :-*
Zitat von: Katja in Donnerstag, 21. November 2013 - 18:49:18
Was hätte dieses Landeswaldgesetz (im Falle eines Verkaufes) denn für Folgen für die neuen Besitzer?
dass er alle Auflagen erfüllen muß, die von der öffentlichen HAnd nicht eingehalten wurden :angel:
Das GMSH ist dafür auch ein schönes Beispiel in IZ
Zitat von: Rizzi in Freitag, 22. November 2013 - 08:14:00
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 21:09:31
Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. ...
Nun wiedersprichst du dir aber selber.
Entweder Aussenbereich oder es gibt einen B-Plan.
Beides gleichzeitig gibt es net. :-*
Nö, denn ich habe ja die allgemeine Situation "Außenbereich" beschrieben und die spezielle in Sachen Charlottenhöhe.
Da gibt es, nach meinem Wissen, einen B-Plan, aber der ist auf die derzeitige Nutzung festgelegt und kann eben nach heutigem Baurecht nicht mehr so einfach geändert werden. Sprich: Selbe Nutzung wäre denkbar, andere wäre nach BauGB nur für priviligierte Bauherren möglich, aber auch nur im eingeschränkten Umfang.
Und für Pferdefreunde gibt es nun auch ein Angebot in Itzehoe - da ist jemand vor Eröffnung schon pleite mit einer Pferdepension...
www.zvg.com
Zitat von: breughel in Dienstag, 26. November 2013 - 19:59:15
Und für Pferdefreunde gibt es nun auch ein Angebot in Itzehoe - da ist jemand vor Eröffnung schon pleite mit einer Pferdepension...
www.zvg.com
Der direkte Link zum Pferdestall:
http://www.zvg.com/termine/schleswig-holstein/itzehoe/166438.html
Zitat von: ToRü in Freitag, 22. November 2013 - 09:04:00
Zitat von: Rizzi in Freitag, 22. November 2013 - 08:14:00
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 21:09:31
Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. ...
Nun wiedersprichst du dir aber selber.
Entweder Aussenbereich oder es gibt einen B-Plan.
Beides gleichzeitig gibt es net. :-*
Nö, denn ich habe ja die allgemeine Situation "Außenbereich" beschrieben und die spezielle in Sachen Charlottenhöhe.
Da gibt es, nach meinem Wissen, einen B-Plan, aber der ist auf die derzeitige Nutzung festgelegt und kann eben nach heutigem Baurecht nicht mehr so einfach geändert werden. Sprich: Selbe Nutzung wäre denkbar, andere wäre nach BauGB nur für priviligierte Bauherren möglich, aber auch nur im eingeschränkten Umfang.
Aber nur, wenn dort ein sogenannter einfacher Bauplan gegeben ist. Ansonsten hat Rizzi nämlich Recht. Es gibt entweder einen qualifizierten Bauplan oder unbeplanten Innenbereich oder den Außenbereich.
Zitat von: Blubb in Donnerstag, 28. November 2013 - 12:01:00
Aber nur, wenn dort ein sogenannter einfacher Bauplan gegeben ist. Ansonsten hat Rizzi nämlich Recht. Es gibt entweder einen qualifizierten Bauplan oder unbeplanten Innenbereich oder den Außenbereich.
Wärst Du so nett und würdest mir das 'übersetzen' (ich hatte schon einmal gefragt, wurde scheinbar überlesen)
Nehmen wir an, ich würde das Objekt kaufen wollen - dürfte ich es -so wie es ist- bewohnen/bewirtschaften oder entspricht es keiner Regelung mehr (z.B. Abstand zum Wald) und müßte dementsprechend verändert werden?
Zitat von: Katja in Donnerstag, 28. November 2013 - 14:15:25
Zitat von: Blubb in Donnerstag, 28. November 2013 - 12:01:00
Aber nur, wenn dort ein sogenannter einfacher Bauplan gegeben ist. Ansonsten hat Rizzi nämlich Recht. Es gibt entweder einen qualifizierten Bauplan oder unbeplanten Innenbereich oder den Außenbereich.
Wärst Du so nett und würdest mir das 'übersetzen' (ich hatte schon einmal gefragt, wurde scheinbar überlesen)
Nehmen wir an, ich würde das Objekt kaufen wollen - dürfte ich es -so wie es ist- bewohnen/bewirtschaften oder entspricht es keiner Regelung mehr (z.B. Abstand zum Wald) und müßte dementsprechend verändert werden?
Zunächst wird dir der Kreis das Grundstück nur verkaufen, wenn du eine legale Nutzung seriös glaubhaftmachen kannst.
Diese legale Nutzung erstreckt sich - wie von ToRü schon geschriebe - auf sog. priviligierte Vorhaben.
Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass dies Tier- und / oder Landwirtschaftliche Nutzung im Haupterwerb ist.
Außerhalb der Nutzungsfrage wäre von Dir
sämtliches formelles Recht einzuhalten. Also auch u. a. Waldabstände.
Du kannst Dich hier nicht darauf berufen, dass Du das Grundstück ja schon so gekauft hättest.
Caveat emptor ;)
Danke schön, Rizzi!
Mit DIESER Antwort kann ich etwas anfangen ;) - allerdings gehen alle davon aus, daß das Gebäude abgerissen wird, oder?!
In einer Stadt in NRW habe ich mal ein Gebäude verfallen sehen - ein wunderschönes, altes Fachwerkhaus. Damals munkelte man, daß die Restauration um eine Million DM kosten würde - und das Grundstück mehr wert sei, wenn das Ding vollends zerbröselt.
Dann kam ein Mensch mit viel Enthusiasmus und noch mehr gutem Willen und Durchhaltevermögen. Neben seiner 'richtigen' Arbeit fing er nach Feierabend an zu restaurieren, sanieren und nach ca. 5 Jahren stand das Haus wieder. Eine Baugenhemigung für dieses Grundstück hätte er wohl nie bekommen, aber einen Abriß konnte niemand erzwingen.
Ich stehe irgendwie auf Häuser mit Charme - und die Charlottenhöhe hat zweifelslos welchen (finde ich) - trotzdem bleibe ich in Sude ;)
In der Breiten Strasse 34 kannst Du ein denkmalgeschütztes Schnäppchen machen. Verkehrswert 6.000€
Die Steinburg (Gerbers) ist ja auch im Angebot - kann man wohl günstig erwerebn und auch Denkmalschutz includiert.
Die ist ein Ticken teurer:
http://www.immowelt.de/immobilien/immodetail.aspx?id=30122555
Zitat von: Katja in Donnerstag, 28. November 2013 - 20:11:04
- allerdings gehen alle davon aus, daß das Gebäude abgerissen wird, oder?!
Dies war anfangs nicht der Plan.
Mitlerweile hat der Kreis diese Option wohl mit im Fokus.
Dies würde wohl bedeuten, dass das Grundstück der Natur zurück gegeben wird, ähnlich Gut Schmabek.
Vielleicht nicht das Schlechteste. blblume
Zitat von: Rizzi in Freitag, 29. November 2013 - 08:20:30
Zitat von: Katja in Donnerstag, 28. November 2013 - 20:11:04
- allerdings gehen alle davon aus, daß das Gebäude abgerissen wird, oder?!
Dies war anfangs nicht der Plan.
Mitlerweile hat der Kreis diese Option wohl mit im Fokus.
Dies würde wohl bedeuten, dass das Grundstück der Natur zurück gegeben wird, ähnlich Gut Schmabek.
Vielleicht nicht das Schlechteste. blblume
nachdem wohl dann der Kreis nicht die Gesetze einhielt..................
Zitat von: Rizzi in Freitag, 29. November 2013 - 08:20:30
...
Dies würde wohl bedeuten, dass das Grundstück der Natur zurück gegeben wird, ähnlich Gut Schmabek.
Vielleicht nicht das Schlechteste. blblume
Genau.
Allerdings schrecken die Abrisskosten; auch da gibt es wohl eine Asbestproblematik.
Gut Schmabek wurde doch auch nicht abgerissen. Weshalb also sollte der Kreis sich diese Mühe bei der Charlottenhöhe machen?
Zitat von: eilandhegel in Freitag, 29. November 2013 - 11:23:52
Gut Schmabek wurde doch auch nicht abgerissen. Weshalb also sollte der Kreis sich diese Mühe bei der Charlottenhöhe machen?
Dann klickst Du doch am besten mal
HIER. (http://www.muellertischer.de/index.php/rueckbau-von-gebaeuden-im-kreis-steinburg/347-rueckbau-kreisgut-schmabek-2009)
Zitat von: eilandhegel in Freitag, 29. November 2013 - 11:23:52
Gut Schmabek wurde doch auch nicht abgerissen. Weshalb also sollte der Kreis sich diese Mühe bei der Charlottenhöhe machen?
Asbest?