Verlockendes Angebot

Begonnen von Capitano, Dienstag, 06. Oktober 2009 - 20:05:03

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Blubb

#45
Und selbst wenn die Bank das in ihr AGBs aufnehmen würde, dann würde das keiner AGB-Inhaltskontrolle standhalten, da man dies wahrscheinlich als überraschende Klausel werten kann. Zumindest verstößt eine solche Regelung aber gegen Treu und Glauben.

Gilt natürlich nur wenn der Abbuchende keine Einzugsermächtigung hat.

Capitano

Zitat von: SAPP in Dienstag, 13. Oktober 2009 - 14:09:31


           Na, wenn das so ist, kann man ja risikolos auf diese "verlockenden Angebote"

           eingehen, Bonne Chance ! :)

Na das würde ich aber nicht raten! Wer so leichtfertig seine Daten inkl. Kontoverbindung preis gibt, der gehört ja schon fast betrogen.   >:D Viel Spass denn bei der täglichen Kontrolle der Kontoauszuge und bei den Rückbuchungen wird sich ja sicher auch irgendwann etwas Routine einstellen.


Johomo

Wie sagt SAPPel immer? Fachlüüd frogen! Danke "kleiner" Blubb!