geschlechtsgerechter Sprachgebrauch

Begonnen von Alex, Dienstag, 31. März 2009 - 19:50:40

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Alex

Mag ja Alles richtig sein, was die Herrschaften so ergründen, aber haben wir wirklich keine anderen Sorgen?

Die Parlamentsverwaltung der Europäischen Union hat eine Broschüre für "geschlechtsgerechten Sprachgebrauch" herausgegeben. Ziel der Maßnahme ist es, sexistische Wörter und Formulierungen in offiziellen Papieren zu vermeiden. Die Broschüre soll Dolmetschern und Politikern als Leitfaden für eine "geschlechtergerechte Ausdrucksweise" dienen.

Jahrelang hatte sich eine  Arbeitsgruppe  mit "der Anleitung für eine geschlechtergerechte Sprache" beschäftigt. Rastlos haben sie nach Wörtern in den Parlamentsveröffentlichungen gesucht, die als "einseitig, diskriminierend oder herabsetzend ausgelegt werden können". Und sind fündig geworden: In manchen Sprachen ist das Element Mann in Ausdrücken enthalten, mit denen Frauen ebenso gemeint sind wie Männer: Fachmann, Staatsmann, Seemann.

Das soll so nicht weitergehen. Mit  Bemühung und Umsicht ließe sich zumeist eine auf die Geschlechter bezogene neutrale Ausdrucksweise finden", sagen die Experten. Sie fordern, in offiziellen Texten das Wort "Fahrer" durch "fahrendes Personal", den Begriff "Polizist" durch "Polizeikraft" und die Bezeichnung "Lehrer" durch "Lehrkraft" zu ersetzen.

swetlana

Das wären für mich auch so Kandidaten, die ich mal gerne aufs Erdbeerfeld schicken möchten...

swetlana

Johomo

Als Erntehelfer, Erntehelferinnen oder nur Erntekräfte?

swetlana

Egal, aber mehr als 3,50 gibts nicht!

swetlana

wassolls

#4
Ein Bekannter von mir würde sagen:
Die spinnen die Abgeordneten.
Wer keine Sorgen hat der macht sich welche.
Gehört das Wort "manoman" auch dazu?
Was ist mit solchen Wörtern wie Kanzlerin?
Ich möchte dann das es heißt : regierendes Staatsoberhaupt.

Alex

Und dann gibts da noch die Frau, die Ihrer Freundin erzählt, daß Ihre Seekraft, doch stark nachgelassen hat.

Muckel

Was sind das denn für Abgeordnete? Wahrscheinlich alles Hobbygleichstellungsbeautragte ... . Die Frauenquote ist doch garantiert auch schon längst erfüllt.

Johomo

Zitat von: swetlana in Dienstag, 31. März 2009 - 20:25:00
Egal, aber mehr als 3,50 gibts nicht!

swetlana

Dann kriegst aber auch noch Ärger mit der Mindestlohnkommission.

ae8090

Haben die sonst keine Probleme in Straßburgbrüsselluxemburg? Dass eine Frau nicht Bankkaufmann, sondern Bankkauffrau wird bzw ist und ein Mann nicht Krankenschwester sondern Krankenbruder , vermag ich ja noch einzusehen. Aber warum wir plötzlich Worte wie Polizist und Polizistin, Leher und Lehrerin meiden (denn das folgt ja daraus) und stattdessen lediglich Polizeikraft und Lehrkraft von uns geben sollen, das weiß wohl allein der wiehernde Amtsschimmel.

Aber ich habe für die offenbar unterbeschäftigten straßburgbrüsselluxemburger Bürokraten (ups .. keine Weiber dabei???) noch eine echte Herausforderung:

die Person
die Geisel

beide Worte bezeichenn Menschen beiderlei Geschlechtes und beide sind grammatikalisch ganz klar und eindeutig femininum.. feminina ..... feminunus .... ?? oh schiet ok!

Edendorf

es sind doch nicht nur die Abgeordneten... wie ist das weibliche Wort von Abgeordneter?

Und warum gibt es keinen männlichen Gleichstellungsbeauftragten?

Muckel

Zitat von: Edendorf in Mittwoch, 01. April 2009 - 08:33:18
[...] Und warum gibt es keinen männlichen Gleichstellungsbeauftragten?

Weil nach dem
Bundesgleichstellungsgesetz nur eine Frau Gleichstellungsbeauftragte werden kann.

ae8090

Zitat von: Muckel in Mittwoch, 01. April 2009 - 09:41:09
Zitat von: Edendorf in Mittwoch, 01. April 2009 - 08:33:18
[...] Und warum gibt es keinen männlichen Gleichstellungsbeauftragten?

Weil nach dem
Bundesgleichstellungsgesetz nur eine Frau Gleichstellungsbeauftragte werden kann.

Wenn das man nicht gegen das AGG verstößt!

Slartibartfass

Zitat von: Muckel in Mittwoch, 01. April 2009 - 09:41:09
Zitat von: Edendorf in Mittwoch, 01. April 2009 - 08:33:18
[...] Und warum gibt es keinen männlichen Gleichstellungsbeauftragten?

Weil nach dem
Bundesgleichstellungsgesetz nur eine Frau Gleichstellungsbeauftragte werden kann.
Damit müsste das Bundesgleichstellungsgesetz ja eigentlich gegen unsere Verfassung verstoßen.
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Muckel

Im Prinzip ja, da im § 16:

Zitat§ 16 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterin

(1) In jeder Dienststelle mit regelmäßig mindestens 100 Beschäftigtenist aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten eineGleichstellungsbeauftragte nach geheimer Wahl durch die weiblichenBeschäftigten von der Dienststelle zu bestellen.

die Gleichstellung vom Mann außer Acht gelassen wird.


Für Männer: www.manndat.de

saab

Zitat von: swetlana in Dienstag, 31. März 2009 - 20:17:26
Das wären für mich auch so Kandidaten, die ich mal gerne aufs Erdbeerfeld schicken möchten...

swetlana


         3,50 brutto und ab dafür !

         Erdbeeren ernten vor Sonnenaufgang ! Aber ganz genau !

         Und diese Nasenbären haben unterstützt von Steuergeldern studiert !