CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein

Begonnen von Blubb, Samstag, 20. März 2010 - 12:01:25

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ToRü | ToРуз

Zitat von: ae8090 in Montag, 23. August 2010 - 14:50:20
Zitat von: groundstar in Montag, 23. August 2010 - 13:44:28
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"

weil er nur die Parteien nennen wollte, die auch konstruktiv arbeiten  ;D

:top :top :top

Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Blubb

Zunächst mal habe ich damals den Thread damals eröffnet. Und aus dem Eröffnungspost geht auch sehr deutlich hervor, um was es hier gehen soll. Nicht immer nur die Ünerschriften lesen! ;)

Zitat von: Kuno in Montag, 23. August 2010 - 13:48:05
Das alles ändert nichts daran dass "unsere" Landesregierung die schlechteste in der gesammten Bundesrepublick ist.

(meine unwichtige Meinung)


Für so eine in den Raum gestellte Behauptung sähe ich gerne mal ein paar Belege.

@ae8090:  ;D

Kuno

Keine Behauptung...... MEINUNG.

und die darf man hier ja sagen.

Blubb

Zitat von: Kuno in Montag, 23. August 2010 - 15:46:32
Keine Behauptung...... MEINUNG.

und die darf man hier ja sagen.

Und diese Meinung kannst Du nicht argumentativ unterfüttern?

ToRü | ToРуз

Zitat von: Kuno in Montag, 23. August 2010 - 15:46:32
Keine Behauptung...... MEINUNG.

und die darf man hier ja sagen.

Klaro!

Aber üblicherweise macht man das ja dann auch an gewissen Punkten fest, oder?

Eine so dahingeworfene "die sind so grottenschlecht" ist da 'ne schlechte Basis für ein Diskussionforum...  ???
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Bernd

Zitat von: groundstar in Montag, 23. August 2010 - 13:44:28
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"
Wer lesen kann, ist im Vorteil!

ToRü | ToРуз

#21
Zitat von: Bernd in Montag, 23. August 2010 - 17:39:08
Zitat von: groundstar in Montag, 23. August 2010 - 13:44:28
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"
Wer lesen kann, ist im Vorteil!

Na dann lies mal:

Zitat von: Blubb in Samstag, 20. März 2010 - 12:01:25
Auf vielfachen Wunsch soll dieser Thread nun dazu dienen die aktuelle Politik von Regierung und Opposition zu beleuchten und diskutieren. Sofern es wirklich geboten ist, also ein großes und wichtiges Thema aufkommt, besteht natürlich die Möglichkeit einen eigenen Thread dafür zu öffnen. Die restlichen Diskussionen gehören hier hinein.

Aber da passiert es wieder: Wir diskutieren nicht das Thema, sondern Nebensachen...

Schlage also vor: Beiträge zum Thema!

Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Bernd

Zitat von: groundstar in Montag, 23. August 2010 - 17:55:49
Zitat von: Bernd in Montag, 23. August 2010 - 17:39:08
Wer lesen kann, ist im Vorteil!
Na dann lies mal:
Zitat von: Blubb in Samstag, 20. März 2010 - 12:01:25
Auf vielfachen Wunsch soll dieser Thread nun dazu dienen die aktuelle Politik von Regierung und Opposition zu beleuchten und diskutieren. Sofern es wirklich geboten ist, also ein großes und wichtiges Thema aufkommt, besteht natürlich die Möglichkeit einen eigenen Thread dafür zu öffnen. Die restlichen Diskussionen gehören hier hinein.
Genau das tat ich doch und beschrieb es!
Das mein Vorteil so groß ist, vermutete ich nicht.

Zurück zur aktuellen Landtagssituation.


Bernd

Zitat von: Bernd in Montag, 23. August 2010 - 07:31:13
Das Landesverfassungsgericht entscheidet in einer Woche (30.08.) über den Normenkontrollantrag von Grünen und SSW zum Wahlrecht.
Nach Informationen aus ,,vertrauenswürdigen Quellen" könnte das Ergebnis zu Neuwahlen, man munkelt im Herbst 2012, führen.
Das Landesverfassungsgericht hat entschieden:
1.   Bis zum 31. Mai 2012 muss das Wahlgesetz geändert werden.
2.   Bis zum 30. September 2012 müssen Neuwahlen durchgeführt worden sein.
Es besteht die Möglichkeit, zu einer erneuten Entscheidung das Bundesverfassungsgericht zu bemühen. Diese Option würde höchstwahrscheinlich keine Urteilsänderung bedeuten.

Bernd

Hoppla, ein schwerer Tippfehler in meinem Beitrag!
Selbstverständlich muss es heißen:
1. Bis zum 31. Mai 2011 muss das Wahlgesetz geändert werden.

murkel

Warum muss es eigentlich ca 2 Jahre bis zur Neuwahl dauern, wenn doch heute festgestellt wurde, dass das Wahlgsetz teilweise verfassungswidrig ist. Dann läuft ja alles noch lange verfassungswidrig weiter. Geht das nicht auch schneller?

ae8090

Zitat von: murkel in Montag, 30. August 2010 - 20:04:33
Warum muss es eigentlich ca 2 Jahre bis zur Neuwahl dauern, wenn doch heute festgestellt wurde, dass das Wahlgsetz teilweise verfassungswidrig ist. Dann läuft ja alles noch lange verfassungswidrig weiter. Geht das nicht auch schneller?

Naja, dem Gesetzgeber (sprich: dem Parlament) muss ja auch ausreichend Zeit gegeben werden, ein verfassungskonformes Gesetz zu erarbeiten und in drei Lesungen zu verabschieden. Dafür hat das Verfassungsgericht dem Landtag bis 31. Mai 2011, wie ich meine, ausreichend Zeit eingeräumt.

Ausreichend deshalb, weil das Wahlgesetz zu 99% völlig ok ist, lediglich an einer Stelle ist es zu unpräzise, lässt unzulässig viel Interpretationsspielraum und ist somit nichtig. Sprich: Der Gesetzgeber kann zwar das ganze Gesetz überarbeiten (wird er vermutlich tun), es würde aber reichen, wenn er einen einzigen Satz konkretisiert.

Das würde jeder ehrenamtliche Vorstand eines Kanichenzüchtervereines hinbekommen, für unsere Parlamentariern ist es allerdings ein ambitioniertes Unterfangen. Zumindest hat sich einer der führenden Köpfe der Koalition so oder so ähnlich heute bereits geäußert.

Was ich allerdings auch nicht verstehe, und insofern gehe ich konform mit Dir, ist die irre lange Frist von Ende Mai 2011, zu dem das Gesetz fertig sein muss und Ende September 2012, zu dem die Wahlen stattgefunden haben müssen. 16 Monate!!! Ich halte dieses Zeitfenster für deutlich zu groß. Bis Ende September 2011 hätte auch gereicht.

Mir wäre es grundsätzlich lieber gewesen, wenn das Schleswig-Holsteinische Verfassungsgericht dem Beispiel des Hamburgischen Verfassungsgerichtes von 1993 gefolgt wäre, welches die Bürgerschaftswahlen von 1991 für nichtig erklärt und Neuwahlen angeordnet hatte. Richterecht ist allemal besser als eine ewige Hängepartie. Oder, um es mit einem Sprichwort auszudrücken: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Slartibartfass

Zitat von: ae8090 in Montag, 30. August 2010 - 21:04:42Mir wäre es grundsätzlich lieber gewesen, wenn das Schleswig-Holsteinische Verfassungsgericht dem Beispiel des Hamburgischen Verfassungsgerichtes von 1993 gefolgt wäre, welches die Bürgerschaftswahlen von 1991 für nichtig erklärt und Neuwahlen angeordnet hatte. Richterecht ist allemal besser als eine ewige Hängepartie.
In Hamburg war doch ungültig, weil die CDU bei der Aufstellung der Kandidaten gesetzeswidrig gehandelt hat. Bei der Neuwahl hat sich die CDU bei der Kandidatenaufstellung an das Wahlgesetz gehalten, und damit war die Sache ok.
In Schleswig-Holstein würde eine sofort angeordnete Neuwahl äußerst unpraktisch, da das Wahlgesetz ja verfassungswidrig ist, und das Problem damit ja nicht behoben wäre.


Jetzt müssen sich unsere Landespolitiker erstmal darauf einigen, wie sie das mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten verfassungskonform im Wahlgesetz unterbringen können. :)
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

ae8090

Zitat von: Slartibartfass in Montag, 30. August 2010 - 21:14:05
Zitat von: ae8090 in Montag, 30. August 2010 - 21:04:42Mir wäre es grundsätzlich lieber gewesen, wenn das Schleswig-Holsteinische Verfassungsgericht dem Beispiel des Hamburgischen Verfassungsgerichtes von 1993 gefolgt wäre, welches die Bürgerschaftswahlen von 1991 für nichtig erklärt und Neuwahlen angeordnet hatte. Richterecht ist allemal besser als eine ewige Hängepartie.
In Hamburg war doch ungültig, weil die CDU bei der Aufstellung der Kandidaten gesetzeswidrig gehandelt hat. Bei der Neuwahl hat sich die CDU bei der Kandidatenaufstellung an das Wahlgesetz gehalten, und damit war die Sache ok.
In Schleswig-Holstein würde eine sofort angeordnete Neuwahl äußerst unpraktisch, da das Wahlgesetz ja verfassungswidrig ist, und das Problem damit ja nicht behoben wäre.


Jetzt müssen sich unsere Landespolitiker erstmal darauf einigen, wie sie das mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten verfassungskonform im Wahlgesetz unterbringen können. :)


Das stimmt zwar zweifelsohne, insofern war die Situation in HH etwas einfacher. Aber hier in SH hat das Verfassungsericht durch den heutigen Spruch die schizophrene Situation geschaffen, dass die aufgrund eines Verfassungsbruches zustandegekommene Parlamentsmehrheit numehr ein verfassungskonformes Gesetz erarbeiten soll, zu dessen Auswirkungen es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gehören wird, dass ein nicht unerheblicher Teil der derzeitigen, nicht legal zustande gekommenen Mehrheit ihr Mandat verlieren könnte.

Was meint Ihr, mit wieviel Elan, Lust, Freude und Tatkraft genau diese Parlamentarier ans Werk gehen werden?

ae8090

Je länger ich drüber nachdenke: Zwei Jahre eine Regierung auf Abruf - geht gar nicht!

Die FDP könnte, wenn sie Zivilcourage hätte, ankündigen, dass sie ihre Minister (ohne -innen) am 1. Juno 2011 aus der Regierung zurückzieht. Sie würde dem Lande einen großen Dienst erweisen.

Allerdings wird sie es vermutlich nicht tun, denn sie weiß, dass es der letzte große Dienst sein könnte.