Hauptmenü

Steuerdaten

Begonnen von ae8090, Montag, 01. Februar 2010 - 19:31:13

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ae8090

Der Bundesregierung resapektive den Steuerbehörden) sind die offenbar gestohlenen Daten von Bundesbürger, welche Geld in der Schweiz angelegt und dieses Geld in Deutschland möglicherweise nicht ordnungsgemäß versteuert haben, angeboten worden.

Doe politische Diskussion ob des Für und Widers eines Ankaufes dieses Daten schlagen hoch. Kanzlerin Merkel hat sich nun, unter starkem Beifall aus allen Parteien, für einen Ankauf der Daten entschieden und Finanzminister Schäuble entsprechend instruiert.

Wie sehr Ihr den Fall? Darf in einem Strafverfahren bzw im Vorfeld im Laufe einer Strafermittlung Beweismaterial, welches illegal entstanden ist, verwendet werden?

Ein Artikel (von vielen) hier

und ein anderer hier

wutz

Unser Ministerpräsident hat zu gesagt, die Daten zu kaufen, wenn die Bundesregierung  es nicht tut. Wir haben es ja.

Slartibartfass

Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

wutz

Das ist doch schon das zweite Mal. Hat doch gut geklappt damals. Ich bin dafür.

Capitano


Blubb

Ich bin dagegen. Das ist rechtsstaatlich hochgradig fragwürdiges Prozedere.

wassolls

Da stimme ich Blubb zu.
Ich werde meine Kohle jetzt auf die Cayman Islands  schaffen. ;D

Matze

Ich bin auch dagegen, wo soll den das noch hinführen!
Das ist ja fast noch krimineller als die Steuerhinterziehung selber.
Wenn sich diese Methode erstmal fest in unserer Gesellschaft etabliert hat, kann man bald niemanden mehr trauen. Für Geld machen viele halt alles.

Ironie
Ich denke wir sollten dem Verkäufer der Daten nicht nur Geld geben, sondern auch andere Vorteile in unserem Staat zukommen zu lassen. Hat ja in der DDR auch hervorragend funktioniert. ;D
Und es ist klar das unsere Kanzlerin dafür ist!
Ironie Ende

Gruß Matze ;)

ae8090

Bringe ich an meinem Haus eine Kamera an, die ungefragt die Nachbarschaft aufnimmt und dabei zufällig filmt, wie ein Einbrecher ins Nachbarhaus einsteigt, dürften diese Aufnahmen verwendet werden, um die betreffende Person zu identifizieren, zu überführen und zu verurteilen?

Stellen sich zwei Polizisten zwar während ihres Dienstes, jedoch ohne klaren Dienstauftrag mit einer Radarfalle an die Lindenstraße und lassen diverse Autofahrer/innen in die Falle tapsen, wären die Ergebnisse justiziabel?

Wie viele Gauner, ja sogar Verbrecher von Kapitaldelikten, mussten schon laufen gelassen werden, obwohl zwar einerseits klar war, dass sie der Täter waren, es aber andrerseits nicht eindeutig war, ob die vohanden Beweise zweifelsfrei legal beschafft wurden?

Die Liste der Beispiele ließe sich vermutlich nahezu beliebig verlängern.

Frage, die sich mir stellen:
Was wäre, wenn die gestohlenen Daten einer Schweizer Bank plötzlich anonym im Briekasten einer Zeitung lägen? Dürfte die Zeitung veröffentlichen? Dürften die Steuerbehörden dann auf dieser Grundlage ermitteln und die Gerichte auf dieser Grundlage entscheiden?

Und was wäre, wenn dieser Briefkasten, in den die Daten anonym geworfen würden, nicht einer Zeitung, sondern einem Finanzamt gehören würde?

wassolls

#9
So öffnen wir den Denunzianten aber alle Türen.
Das den Gaunern hat Handwerk gelegt wird ist ja richtig.
Aber heiligt der Zweck die Mittel ?
Was ist wenn die anderen Daten nicht richtig sind und die 5 nur ein Lockmittel waren ?

Capitano

Dieses "hochgradig fragwürdige Prozedere" ist doch in der Ermittlungsarbeit schon immer gängige Praxis.

Z.B. werden Fälle von schweren Diebstählen oder Betrug sehr oft erst dann aufgeklärt, wenn entsprechende Belohnungen ausgelobt werden und die entscheidenden Hinweise dann aus dem Milieu von Mitwissern kommen.

Wie wärs wenn man das Kind anders nennt. Man kauft nicht die Daten von den mutmasslichen Dieben (vielleicht verarmte Bangster) sondern lobt eine Belohnung von sagen wir mal 2,5 Mio € aus für die Beschaffung von ca. 1.500 Datensätze. mutmasslicher Steuerbetrüger.

Matze

Kopfgeldjaeger wie in den USA!
Die Profile der Verbrecher müssen nur öffentlich einsehbar sein.
Das wäre der nächste Schritt.

Gruß Matze

Blubb

Zitat von: Capitano in Montag, 01. Februar 2010 - 21:07:34
Wie wärs wenn man das Kind anders nennt. Man kauft nicht die Daten von den mutmasslichen Dieben (vielleicht verarmte Bangster) sondern lobt eine Belohnung von sagen wir mal 2,5 Mio € aus für die Beschaffung von ca. 1.500 Datensätze. mutmasslicher Steuerbetrüger.

Das wäre absolut unzulässig, da der Staat hier quasi jemanden auffordert eine Straftat zu begehen, nämlich den Diebstahl von Datensätzen eines Unternehmens.

Die grundsätzlichen rechtlichen Bedenken kann man hier nachlesen.

wassolls

Diese Daten wurden in der Schweiz aber illegal beschaft.
Damit fördert der Staat aber die illegale Vorgehensweise.

Wir können ja auch die Folter wieder einführen.

So können wir noch mehr Halunken der Handwerk legen.

ae8090

Noch ein interessanter und sehr nachdeklich-differenzierender Artikel zum Thema, dieses mal von zeit.de