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Paulchen, wenn Du die Zeitung liest, hast Du dann auch einen roten Stift in der Hand, mit dem Du dann alle Fehler anstreichst?
[...] ein Ladenschild mit Schreibfehler sicherlich länger
[...] ein Tippfehler in der Tageszeitung liest man nur beim Frühstück.
Zitat von: Katja am Donnerstag, 25. Oktober 2007 - 12:51:04Wo ist dieses geile runde, rote Sofa abgeblieben??Wow, ThK - ich kannte diese Aufnahmen nicht - danke schön!!Die Frage musst Du NF stellen. Ob es wohl noch irgendwo im Keller steht?
Wo ist dieses geile runde, rote Sofa abgeblieben??Wow, ThK - ich kannte diese Aufnahmen nicht - danke schön!!
Warum schrieb man das "Eigenwort" denn damals noch mit Bindestrich und heute nicht mehr?HEUTE:
Warum schrieb man das "Eigenwort" denn damals noch mit Bindestrich und heute nicht mehr?DAMALS:HEUTE:
Dass man sich besser auskannte, bezweifele ich. "Holstein-Center Verwaltung" ist auch nicht wirklich korrekt geschrieben!
Die Schreibung mit Bindestrich bei Eigennamen entspricht nicht immer den folgenden Regeln, so dass nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Zusammensetzungen aus Eigennamen und Substantiv zur Benennung von Schulen, Universitäten, Betrieben, Firmen und ähnlichen Institutionen werden so geschrieben, wie sie amtlich festgelegt sind.
Das rote Sofa war nicht aus Plüsch, sondern aus Kunststoff.Nicht dass hier ein falscher Eindruck entsteht.
Und bei Eigennamen, wie dem Holstein Center gilt:ZitatDie Schreibung mit Bindestrich bei Eigennamen entspricht nicht immer den folgenden Regeln, so dass nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Zusammensetzungen aus Eigennamen und Substantiv zur Benennung von Schulen, Universitäten, Betrieben, Firmen und ähnlichen Institutionen werden so geschrieben, wie sie amtlich festgelegt sind.Quelle: Deutsche Rechtschreibung : Regeln und Wörterverzeichnis. Entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. - München [u.a.], 2006. - S. 43
In Zweifelsfällen sollte man nach § 46 bis § 52 schreiben.
§ 51 Man kann einen Bindestrich in Zusammensetzungen setzen, die als ersten Bestandteil einen Eigennamen haben, der besonders hervorgehoben werden soll, oder wenn der zweite Bestandteil bereits eine Zusammensetzung ist. Beispiele: Goethe-Ausgabe, Johannes-Passion, Richelieu-freundlich, Kafka-Kolloquium; Goethe-Geburtshaus, Brecht-Jubiläumsausgabe Ganges-Ebene, Krim-Treffen, Mekong-Delta; Elbe-Wasserstandsmeldung, Helsinki-Nachfolgekonferenz
@Schrader: Es heißt ... amtliche Festlegung. Wenn es damals so fest gelegt wurde, dann wird's so geschrieben. Dann ist der § 51 hinfällig.