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Muslim will keinen Alkohol einräumen – KündigungEin in einem Supermarkt beschäftigter Muslim wollte aus religiösen Gründen keinen Alkohol ins Regal räumen. Ihm wurde gekündigt – jetzt klagt er.Er folgte seinem Gewissen und verlor seinen Job: Ein als Ladenhilfe in Schleswig-Holstein beschäftigter Muslim weigerte sich strikt, alkoholische Getränke in Verkaufsregale zu räumen. Sein Glaube, so begründete er, verbiete ihm jeglichen Umgang mit Alkohol.Der Mann sollte nach längerer Krankheit erneut im Getränkeverkauf arbeiten. Nach mehreren erfolglosen Aufforderungen setzte der Supermarkt den Mann schließlich im März 2008 vor die Tür. Seither klagt er gegen seinen Rauswurf.Buch-Tipp AnzeigeBei buecher.de:Mit dem Kopftuch nach Europa?von Bassam TibiAn diesem Donnerstag entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über die Kündigung.
ZitatBuch-Tipp AnzeigeBei buecher.de:Mit dem Kopftuch nach Europa?von Bassam Tibi
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Zitat von: ae8090 am Dienstag, 22. Februar 2011 - 08:16:24ZitatBuch-Tipp AnzeigeBei buecher.de:Mit dem Kopftuch nach Europa?von Bassam TibiMan könnte den kopierten Bereich auch noch etwas kürzen.
Arbeitsgericht KielMoslem will keine Bierkisten stapeln - gefeuert24. Februar 2011 | 21:13 Uhr | Von dpa/sh:zWeil er Moslem ist, wollte er keinen Alkohol in Regale räumen. Da warf ihn sein Arbeitgeber raus. Der Streit um den Job ist jetzt erneut ein Fall für Richter in Kiel.Die Kündigung eines Moslems, der aus Glaubensgründen die Arbeit verweigerte, beschäftigt weiter die Richter. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verwies am Donnerstag die Klage des Mannes (47) wegen unzureichender Faktenlage zurück an das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Der Moslem hatte im März 2008 seinen Job als Ladenhilfe in einem Kieler Verbrauchermarkt verloren, weil er mit Verweis auf den Koran keine Regale mit alkoholischen Getränken auffüllen wollte. Die zweite Instanz muss nun klären, ob die ungelernte Kraft nicht auch anderswo in der Filiale hätte eingesetzt werden können.
Gestern sollte entschieden werden im Falle des muslimischen Mitbürgers und Arbeitnehmers, der sich in einem Supermarkt weigerte, Flaschen mit alkoholischem Inhalt in die Regale zu sortieren. Ist es auch. Oder auch nicht. Je nach Sichtweise, denn der Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, wie wir heute in der NR lesen können:ZitatArbeitsgericht KielMoslem will keine Bierkisten stapeln - gefeuert24. Februar 2011 | 21:13 Uhr | Von dpa/sh:zWeil er Moslem ist, wollte er keinen Alkohol in Regale räumen. Da warf ihn sein Arbeitgeber raus. Der Streit um den Job ist jetzt erneut ein Fall für Richter in Kiel.Die Kündigung eines Moslems, der aus Glaubensgründen die Arbeit verweigerte, beschäftigt weiter die Richter. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verwies am Donnerstag die Klage des Mannes (47) wegen unzureichender Faktenlage zurück an das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Der Moslem hatte im März 2008 seinen Job als Ladenhilfe in einem Kieler Verbrauchermarkt verloren, weil er mit Verweis auf den Koran keine Regale mit alkoholischen Getränken auffüllen wollte. Die zweite Instanz muss nun klären, ob die ungelernte Kraft nicht auch anderswo in der Filiale hätte eingesetzt werden können. Quelle: shz.de